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Geschrieben von Daffy am 13.11.2013, 17:28 Uhr

wenn Du es sagst,...

Ich bin jetzt von einer Beschneidung mit Betäubung ausgegangen:
"...Nach dem Gesetzentwurf soll das Bürgerliche Gesetzbuch um den Pargrafen 1631 d "Beschneidung des männlichen Kindes" ergänzt werden.

Hier soll es künftig heißen: "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll...".

Zu den Regeln der ärztlichen Kunst zählt das Bundesjustizministerium "eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung und grundsätzlich eine für den Patienten möglichst schonende Durchführung der Beschneidung"...."
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/823327/beschneidung-vollgas-bgb.html

Und zumindest bei der Allgemeinen Rabbinerkonferenz sieht man das wohl ebenso:
"... Bedenken gegen die Brit Mila aus medizinischen Gründen läßt sich durch eine Durchführung der Zirkumzision nach dem jeweils aktuellsten chirurgischen Standard begegnen, unter Anwendung einer geeigneten Anästhesie...."
http://a-r-k.de/britmila/

 
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