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Geschrieben von Gaby J. am 14.12.2012, 23:19 Uhr

Wie lange darf ein 12 jähriger bei einer Schulveranstaltung sein?

Hallo zusammen,

heute musste Simon mit der Medien und Technik Ag ein Konzert vorbereiten und Filmen und hinterher auch wieder bühnen usw... abbauen.
Also er war nicht zum "Vergnügen" da.

Viertel vor 10 und noch kein Kind da, Handy aus. Ich eigentlich total entspannt aber mein Mann sehr aufgebracht. Man könne doch das Kind nicht so lange in der schule halten (nur zur Info es macht ihm riesen Spass) und überhaupt darf er nach 22 Uhr gar nicht mehr ohne einen erziehungberechtigten draußen sein.
Mich hat es nur geärgert das ich ihn nicht per Handy erreicht habe um zu fragen wann ich ihn holen kann.

Kurz nach 22 Uhr war er auch da (wurde von einem Lehrer gebracht).

LG Gaby

 
18 Antworten:

Re: Wie lange darf ein 12 jähriger bei einer Schulveranstaltung sein?

Antwort von DK-Ursel am 15.12.2012, 0:15 Uhr

Hej!

Also, ich kann das Problem nicht ganz verstehen.
Das Kind ist in der Scuhle - bei einer außerordentlichen Verantsaltung.
Natürlich an nes da auch mal später werden, zudem an einem Freitag.
Und ein Baby ist der Junge ja auch nicht mehr.
Im Gegenteil, er strampelt sich jetz i nden golgeden jahren enorm frei.

Und bei Veranstaltungen, in der Schule eh, sind Mobiltelefone eben aus.
Wozu sollte es auch an sein???
Klar wäre es nett gewesen, Bescheid zu geben, wielange es dauert - aber vielleicht ußte der Sohn das selber gar nicht?
Vielleicht aber jhatte er einfachnur so eine tolle Zeit, daß er gar nicht daran dachte - das sei ihm gegönnt.
Denn noch einmal:
Ihr wußtet ja, wo er ist!

Und wenn er dann wirklich geholt hätte werden müssen, wäre alles aus gewesen und er hätte sein Tel. angemacht und angerufen.
Aber auch das war nicht nötig:
Ein Lehrer hat ihn gebracht.

Für mich ist das ziemlich normal gelaufen, schade, wenn dem Jungen ein gutes Erlebnis durch überbesorgte Eltern im Nachhinein vermiest wird.

Ruhe bewahren!

Gruß Ursel, DK

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Nein, man weiss nicht SICHER, wo er ist

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.12.2012, 0:59 Uhr

Die Veranstaltung hätte ja auch schon vor einer Stunde vorbei sein und das Kind dann unterwegs abhanden gekommen sein können.

Hier gerade vor wenigen Stunden: KindKlein sollte (SOLLTE) mich anrufen, sobald er zu Hause ist (ich war unterwegs). Seine Veranstaltung war planmässig schon seit einer Stunde vorbei, der Heimweg dauert normalerweise eine halbe Stunde, da wurde ich dann doch leicht panisch. Kein Anruf, Handy ausgeschaltet. Ich rief dann ein paar andere Eltern an und erfuhr, dass die Kinder sich verdaddelt hatten, die anderen Kinder waren gerade nach Hause gekommen, mein Kind hat den längsten Weg - aber spätestens ab geplantem (oder, wenn man es nicht sicher weiss, deduziertem) Ende der Veranstaltung weiss man eben nicht mehr wirklich, wo das Kind ist. Ja, ich war sauer - man kann ja kurz anrufen oder eine SMS schreiben, dann ist das alles kein Drama. Für mich ist das eine Frage der Höfllichkeit. Meine Kinder bestehen - zu Recht!!! - auch darauf, dass ich mich melde, wenn ich mich nur mal eben zum Einkaufen im Supermarkt abmelde, dort dann aber eine Freundin treffe und mich mit ihr für zwei Stunden in ein Cafe setze.

Was die AP angeht: Von einer gesetzlichen Regelung wüsste ich nichts. Woher hat Dein Mann diese 22-Uhr-Regel? Es gibt Regeln für öffentliche Veranstaltungen und Gaststätten, aber eine Schulveranstaltung ist nicht öffentlich und auch keine Gaststätte, daher greifen die da nicht.

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Re: Nein, man weiss nicht SICHER, wo er ist

Antwort von emres am 15.12.2012, 6:31 Uhr

ja, es ist gesetzlich verankert, alter und ausgehzeiten. es wird momentan über noch frühere zeiten diskutiert, zur sicherheit der kinder.
lg

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Wo?

Antwort von Ebba am 15.12.2012, 8:19 Uhr

Wo sind die von Dir behaupteten Ausgehzeitn geregelt? Ich kenne hier nur das JSchG. Das regelt aber nur den Aufenfhalt von Kindern und Jugendlichen ohne personensorgeberechtigte bzw, erziehungsbeauftragten Person
    § 4 Gaststätten
    § 5 Tanzveranstaltungen
    § 6 Spielhallen, Glücksspiele
    § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
    § 8 Jugendgefährdende Orte

Und ich hoffe dringend, dass hier eine Verschärfung, die sich möglicherweise auch gegen die Eltern richtet, nicht geplant ist. Habe auch bisher noch nie was davon gehört.

M.W. hat im von der OP geschilderten Fall niemand gegen irgendein Gesetz verstoßen. Alles Bestens und toll, dass der Junge und die Lehrerin so engagieren. Doof, dass das Kind sein Handy ausgemacht hatte. Das macht Töchterchen auch immer, wenn sie irgendwo ist. Ist ja meist dann auch richtig so. Nur ich rufe zu früh an, vor Ende der Veranstaltung und ich werde dann nervös und schiebe Panik, weil ich so blöd war mich zB nicht an unsere Vereinbarungen zu halten, zB abzuwarten, dass das Kind nach Ende einer Veranstaltung SMS schickt oder anruft. Die Ängste dich ich dann habe sind meist mein selbstgemachtes Problem.
Wenn ich's gar nicht aushalten kann, dann rufe ich entweder ihre Freundinnen an, die mit ihr unterwegs sind. die haben mehr Affinität zum Handy und es meist an, oder die entsprechenden Eltern. Ist aber erst einmal vorgekommen.

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Warum hast Du ihn nicht selbst abgeholt??

Antwort von celmin am 15.12.2012, 10:52 Uhr

Du wusstest doch bereits im Vorfeld, dass es diese Veranstaltung gibt und dass es länger dauert. Das gibt es auch bei uns auf der Schule mal. Ich kümmere mich dann aber bereits vorher darum, wie mein Kind von der Schule nach Hause kommt und verlasse mich nicht darauf, dass ein Lehrer mein Kind fährt. Es werden ja noch andere Kinder dort gewesen sein und man hätte sich bereits vorher mit anderen Eltern verabreden können, dass die Kinder von dort abgeholt werden. Oder ich hätte mein Kind schon vorher gebeten, mich vom Handy aus anzurufen, wenn die Vorstellung fertig ist (oder eine SMS zu schreiben) und ihn selbst abgeholt.
Ganz ehrlich? Ich würde es nicht einfach so darauf ankommen lassen, dass mein Kind irgendwie nach Hause kommt. Gerade jetzt im Winter, wo es schon so früh dunkel ist. Es sei denn, die Schule läge direkt um die Ecke.

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Was war denn vorher ausgemacht?

Antwort von Sailor am 15.12.2012, 11:02 Uhr

Das mit den Zeiten klärt man doch vorher, wenn das Kind ausgeht (egal ob zum Vergnügen oder zur Pflicht)

Was war denn ausgemacht? Wie lange sollte die Veranstaltung dauern, wie lange das Abbauen? Wenn es unvorhergesehen länger dauert als angesagt, dann muss eben zu Hause angerufen werden. Weiß dein Sohn das nicht?

Um wieviel hat er sich denn letztendlich gegenüber der ausgemachten Zeit verspätet? Bis zu 15 Minuten sind für mich ohne Anruf tolerierbar. Mit Anruf und Begründung bis zu einer Stunde.


"Mich hat es nur geärgert das ich ihn nicht per Handy erreicht habe um zu fragen wann ich ihn holen kann."

War das denn so vereinbart?
Wenn ihr vorher keine klaren Absprachen trefft, dann kannst du dich nicht hinterher beschweren.

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ja, kenn ich...

Antwort von Reni+Lena am 15.12.2012, 11:44 Uhr

ist bei Lenas Theateraufführungen ähnlich.
Da kann auch keine bestimmte zeit gesagt werden wann sie zum Abholen ist oder wann es aus ist.
Nur so ca Angaben....
ich werde dann auch immer nervös wenn die ca zeit überschritten ist und ich das kind nicht erreichen kann.
Normal ist abgemacht, dass sie anruft sobald es zum Abholen ist.
Das Handy darf sie da auch nicht anlassen bzw denkt natürlich dann auch nicht dran dass sie bei verspätung der ca zeit anruft. Ist teilweise auch gar nicht möglich wenn sie noch mitten in der Aufführung sind.
Bisher hat sie aber immer angerufen wenn es dann aus war. Teilweise halt bis zu einer 3/4 stunde später. da sitzt man dann schon auf glühenden kohlen und hofft dass alles glatt geht.
Da kannst du nur auf das kind vertrauen!

Wenn es eine Schulveranstaltung ist gibts übrigens keine regelung...da darf er unbegrenzt weg bleiben.

Lg reni

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Ich wollte ihn ja abholen! Hab ich irgendwo geschrieben das ich das nicht tun wollte?

Antwort von Gaby J. am 15.12.2012, 11:52 Uhr

Nur hatte ich keine Ahnung wann! Er blieb um 13 Uhr direkt in der Schule, da haben sie dann aufgebaut. Um 18 Uhr begann das Konzert, wie lange wusste keiner.
Um 10 nach 9 hab ich ihm ne SMS geschickt und um kurz vor 10 angerufen, eben weil ich wissen wollte wann ich ihn abholen kann.

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Kann ich locker toppen -

Antwort von Fredda am 15.12.2012, 11:56 Uhr

mein Zwölfjähriger war beim Konfirmandenunterricht.

SMS 1: Dauert eine Stunde länger.
SMS 2: Werde gebracht.

Kind wurde gebracht, total begeistert, denn sie waren zu 10 Personen im Jeep des Pfarrers (3 Kinder im Kofferraum, darunter meiner) erst zu Ochs und Esel auf einen Bauernhof gefahren, um Krippenspielfotos zu machen und dann halt nach Hause gebracht worden (2 Fuhren jeweils).

Zum Glück hat er dran gedacht, mir Bescheid zu sagen, sonst hätte ich eine Stunde lang vor der leeren Kirche gewartet

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Ich hatte ja nicht so das Problem, das war mein Mann :)

Antwort von Gaby J. am 15.12.2012, 11:57 Uhr

Ich saß hier halt nur und habe gewartet das ich ihn abholen kann.
Das er das Handy während des Konzerts nicht an hat ist ja schon okay, aber das war um 21 Uhr zuende und da hätte er ja mal eben anrufen oder schreiben können wie stand der Dinge ist.

Das Telefon war übrigens noch aus als er schon zuhause war ;)

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Re: Was war denn vorher ausgemacht?

Antwort von Gaby J. am 15.12.2012, 12:01 Uhr

Ie lange es dauert wussten wir nicht. Simon meinte es wird bestimmt 21 Uhr....

Und das er Anrufen sollte war abgesprochen.

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Strudelteilchen

Antwort von DK-Ursel am 15.12.2012, 13:29 Uhr

Hej!

Das ist aber eine andere Ausgangssituation:
Du wußtest,. wann Schluß ist und Kind ist überdie < zeit - also da darf man durchaus erwarten, benachrichtigt zu werden.

Ist aberdie gemeldete Veranstaltung "open-end", kann man doch nicht verlangen,daß das Kind jede Stunde anruft und sagt:
"ich möchte noch NICHT abgeholt werden, denn es dauert länger", wenn vereinbart (oder ohne Absprache (?) vorausgesetzt wird, daß da sKind nur anruft, wenn es von dort wieder geholt werden will.

DANN muß langsam aber sicher auch das Vertrauen da sein, das das Kind es genauso macht und genau da ist, auchwenn es länger dauert, wo es gemeldet hat, daß es ist.

Ein ganz anderer Fall ist es eben auch, wenn Kind sagt: "Ih bin da und da", und dann ist es eben icht da und da, sondern dort.
DAS erfordert meistens durchaus Absprache, Rückversicherung etc.

Aber hier waren die Voraussetzungen erfüllt, das Kind hat denen nicht zuwider gehandelt, also da sehe ich absolut keinen Handlungsbedarf.
:
- und mal ganz ehrlich:
Vertraut Ihrt Euren Kindern (und Eurer Erziehung) von vornherein GAR NICHT?
Ich entziehe Vertrauen doch erst, wenn es mißbraucht wird - oder?

Gruß Ursel, DK

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Re: Ich hatte ja nicht so das Problem, das war mein Mann :)

Antwort von DK-Ursel am 15.12.2012, 13:34 Uhr

Hej Gaby!

Das habe ich auch so verstanden.
Und natürlich hätte er mal eben kurz anrufen können, aber ih denke, das entfällt einem 12J. dann eben auch mal ohne Absicht.

Da ist es eben wichtig, vertrauen zu schaffen statt durch Strafen und chimpfen abzubauen, denn je mehr uns die kinder sagen,wo sie sind, umso mehr können wir sie doch auch ohne diese großen Sorgen loslassen.
Wenn Kinder abe befürchten müssen,daß wir immer NEIN sagen, nur kontrollieren, immermißtrauen und vom schlimmsten fallausgehen,dann agen sieu ns auch immerwieder - und der Schuß geht dan nwirklich nach hinten los.
DANN kann man nämlich nicht mehr sicher sein, daß Kind wirklich da ist, wo es sagt - und dann wird es kritischer.

Wichtig ist eben, dem Kind eigene Veantwortung zu übertragen und ihm Vertrauen uz zeigen - und durchaus auch die eigene Sorge --- aber eben ohne Zeigefinger.
Daß wir uns Sorgen machen, empfinden Kinder im tiefsten Herzen ja positiv.
Das zeigt ihnen ja (auch), daß sie uns nicht uwrscht nicht.
nur wenn wir kontrollieren und Strafmaßnahmen androhen,wo mal was schiefgelaufen ist, das ist keine vertrauensschaffende maßnahme.

Kirche im Dorf lassen, gerade jetzt kommt es darauf an, im Gespräch zu bleiben, aber auch renzen zu ver-rücen und im Gespräch mit dem Kind Kompromisse zu schließen, mit denen BEIDE leben können.
Machtausübung ist da fehl am Platze.

Gruß Ursel, DK

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@ Ursel

Antwort von Gaby J. am 15.12.2012, 13:59 Uhr

Also ich hab ihm weder Vorwürfe gemacht nocht geschimpft :) Und mein Mann war schon im Bett als er kam ;)

Er hat mir dann noch bestimmt bis halb 12 von seinem Tag erzählt und war ganz begeistert

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Das hat doch mit Vertrauen zum Kind nichts zu tun

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.12.2012, 14:13 Uhr

Ich misstraue doch meinem Kind nicht, nur weil ich wissen möchte, wann es zu Hause sein wird. Es geht darum, dass ich zeitnah reagieren möchte, wenn dem Kind etwas passiert. Mit Vertrauen in mein Kind hat das genau null und gar nichts zu tun. Wenn schon Vertrauen, dann eher Vertrauen (oder eben Nicht-Vertrauen) in die Leute, die sich abends und nachts auf der Strasse herumtreiben.

KindGross ist ja schon 16. Ich erwarte, dass sie mir sagt, wo sie ist und wann sie wieder da ist. Ich habe NOCH NIE kontrolliert, ob ihre Angaben bezüglich des Ortes korrekt sind - DAS ist Vertrauen. Es geht mir - sowohl bei der Frage, wo sie ist, als auch bei der vereinbarten Wiederkomm-Zeit - ausschliesslich um den Sicherheitsaspekt. Ich will wissen, wann sie wo ist und wann sie zu Hause zu sein plant, damit ich weiss, wo ich - um mal den Extremfall aufzufahren - der Polizei sagen kann, wo sie suchen sollen und bezüglich welcher Zeit sie die Zeugen befragen sollen. Oder - eine Stufe tiefer - damit ich weiss, welche Eltern ich panisch anrufen kann, wenn mein Kind nicht auftaucht *gg*. Gebraucht habe ich das bei KindGross noch nie, weil sie zuverlässig anruft, wenn es später wird, und ihr Handy eigentlich immer anhat.

Im Gegenzug kann ich ihr viele Freiheiten lassen - sie hat mehr als andere Kinder in dem Alter. Wenn z.B. ausgemacht war, dass sie um 23 Uhr zu Hause ist, und sie um 22:30 Uhr anruft um zu fragen, ob sie eine Stunde "Zuschlag" bekommt, dann hat sie das bisher IMMER bekommen. Das ist der Deal: Sie nimmt Rücksicht auf meine Ängste und Sorgen - indem sie mir die Angaben zu Ort und Zeit zuverlässig liefert - im Gegenzug bekommt sie verdammt viele Freiheiten. So funktioniert Zusammenleben, indem man aufeinander Rücksicht nimmt und aufeinander achtet. Aber, nochmal: Mit Vertrauen hat das nichts zu tun, eher mit einer Vereinbarung bezüglich familieninterner Regeln und Rücksichtnahmen. Vielleicht insofern, als dass ich ihr vertraue, dass sie diese Regen einhält. Aber das ist dann schon weiter hergeholt, dann könnte man auch anfangen, von Vertrauen zu reden, wenn es um abendliches Zähneputzen oder das Wegräumen der Teller nach dem Abendessen geht.

Auch der Vorfall gestern mit KindKlein hat nichts mit Vertrauen zu tun, sondern mit Regeln und deren Einhaltung. Die Regel bei uns lautet, dass man sich meldet, wenn es später wird, oder zumindest erreichbar ist. Diese Regel hat er nicht eingehalten, deswegen war ich sauer. Wenn er angerufen hätte und gefragt hätte, hätte er wegen mir noch drei Stunden auf der Veranstaltung bleiben dürfen - weil ich IHM komplett vertraue. Ich will nur wissen, ab wann ich ihn vermisst melden muss und welchen letzten Aufenthaltsort ich der Polizei angeben soll.

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Nochmal Strudelteilchen

Antwort von DK-Ursel am 15.12.2012, 18:27 Uhr

Hej nochmal abschließend.

In meinen Augen redest Du jetzt am hema der Ausgangsfrage vorbei, denn grundsätzlich sind wir doch nicht uneinig.

natürlich möchte ich von einem 12J. auch noch wissen, wenn es später wird.
nur muß dann vorher verabredet sein, was "später" ist.
Wenn keine Zeit abgesprochen ist, wen nnur abegemacht ist, Kind meldet sich zum Abholen und ist ansonsten in de rscule bei Veranstaltung, dann ist das Kind noch in der Veranstaltung und soll noch nicht abgeholt werden.

Spät wäre dann bei mir sicher die Geisterstunde oder so - aber es war ja noch Wochenendabend nicht allzu spät.

Und da habe ich durchaus Vertrauen zum Kind, daß es eben weiß, Ortsveränderung wird gemeldet.
Oder länger als abgemacht wird erstmal nachgefragt.

Allerdings gebe ich zu, daß ich nicht der Paniktyp bin, bei uns Mobiltelefonde oft nicht dabei sind oder abgeschaltet und daß ich mich von sowas auch ungern in die falschen Sicherheiten wiegen lasse, wie so manche Eltern eben.

Bei Deinem Kind verstehe ich das doch - das schrieb ich auch, ist Dir vielleicht in deinem Eifer entfallen.

bei mAusgangsposting war eben vorher nichts abgemacht, dann kann man nicht hinterher mit Regelnk ommen, die nichteingehalten wurden.
Die Eltern können höchstens darauf hinweisen ,daß sie nächtes Mal gerne ...



Gruß Ursel, DK

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Re: @ Gaby

Antwort von DK-Ursel am 15.12.2012, 18:29 Uhr

Hej gaby!

Na, das ist prima.
Daran ist er sicher gewachsen.
und wie Ihr es beim nächsten Mal gerne haben möchtet, damit Ihr ebenn icht unruhig werdet, könnt Ihr nun ja ruhig mit ihm besprechen.

Gruß Ursel, DK - übrigens auch mit 2 (halb)erwachsenen Töchtern, also, ich weiß durchaus, vo nwas ich rede (dies wohl eher an Strudelteilchen )

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Egal....

Antwort von Minimaxi am 16.12.2012, 14:50 Uhr

was ihr macht und wo ihr euer Kind hin schickt oder auch nicht,
man kann sein Kind nicht 100 % schützen.
Meistens passiert da etwas, wo man es am wenigsten vermutet.
leider ist Leben immer Lebensgefährlich.
Gruß Minimaxi.

p.s. ganz viele Straftaten passieren in der Familie !

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