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Geschrieben von Ebba am 02.05.2011, 15:37 Uhr

Wie lange müssen Schuhe/Absätze halten...

Grds. hat man in D-land auf alle Waren 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Fehler, der nun zu einem Schaden an der Sache geführt hat, nicht bereits beim Kauf vorhanden war; nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Fehler vorhanden war. Voraussetzung für einen Anspruch des Kunden ist aber immer, wie ich schon schrieb, dass der Fehler von Anfang an da war, sich aber eben erst im Laufe der Zeit zeigt, (zB zu weiches oder sonst ungeeignetes Gummi für Schuhsohlen verwendet, so dass diese Ratz-Fatz durchgelaufen sind). Nachweisen muss der Kunde das aber in den ersten 6 Monaten nicht Hier greift eine Vermutung zugunsten des Kunden. Nachweisen muss der Händler, dass dies nicht der Fall ist.
Ob nun, der von Dir dargelegte Schaden tats. auf einem Fehler der Sache beruht ist zumindest zweifelhaft. Es kommt eben auch darauf an, warum ist denn die Beschichtung abgegangen? Obwohl du die Schuhe ganz normal getragen und gepflegt hast oder weil du zB in einem Gulli stecken geblieben bist, bei strömendem Regen die feinen Lederschühchen getrage hast u.a.
Ich würde aber, wenn die Schuhe noch keine 6 Monate alt sind in jedem Fall damit zum Hãndler gehen und sie vorzeigen. Große Ketten sind da oft sehr kulant.
Zukünftig vermeiden kannst du den Ärger insbes. dadurch, dass du dir vom Händler ausdrücklich zusichern lässt, dass die Absätze durchfärbt sind und das auch auf der Quittung vermerken lässt.

Mehr zum Gewährleistungsrecht, insbes. auch, welche Rechte dir im Einzelnen zu stehen, findest du u.a. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung

 
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