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Geschrieben von Benedikte am 31.08.2015, 20:47 Uhr

Wolke/juristisches Neuland????

also, Du hast ganz eindeutig von vertrag in Zusammenhang mit einer beschlagnahme gesprochen und egnau das scheidet dann aus.

ansonsten halte ich die beschlagnahme fuer danz dicht bei der Enteignung, ihr fehlt im wesentlichen die dauerhafte Komponente. bei einer beschlagnahme kriegst Du das beschlagnahmte Teil irgendwann vermutlich mal zurueck, in welchem Zustand auch immer, bei Enteignung ist es weg.

Ich persoenlich kenne eine ganze Rehe Enteignungsfaelle. Immer dann, wenn bspw. neue Autobahnen gebaut werden sollen. Fuer soooo schweirig halte ich das auch nicht wenn ausreichend grosses ieffentliches Interesse besteht. umal ja schon ein Gruener oeffentlich angedroht hat, Haeuser zu beschlagnahmen nach dem Motto `` sind die Eigentuemer nicht willig, so brauche ich gewalt``- Was ihr zurueckhaelt, ist der Zorn des Waehlers.

Vor allem aber/inzwischen gehen wir von einer Million Fluechtlinge aus. Die wollen alle in die grossen Staedte des westens und Berlins, in die Ballungsgebiete. Ein Grossteil wird auch dahin und dort bleiben, dort, wo jetzt schon arme, Alleinerzieehende, Studenten keinen ausreichenden bezahlbaren Wohnraum finden. Neu bauen dauert, geht auch in vielen Staedten wie bspw Koeln nicht mehr weil es keine Freibauflaechen mehr gibt. Wioe willst Du die unterbringen? Die koennen ja auch nicht ewig in Erstaufnahmelagern verbleiben.

Ganz ehrlich, ch sehe da Wahnsinnsprobleme kommen und glaube, dass Zwangsbewirtschaftungsmassnahmen quasi unausweichlich sind.

 
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