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Geschrieben von larajoy1 am 05.09.2011, 11:15 Uhr

zu meinem Posting von gestern....hartz4 abgelehnt.....habe neuigkeiten

Hallo ihr lieben

habe mich noch gestern schlau gemacht im Inet und heute auf dem Amt

Berechnung ist vollkommen falsch

zur Mieteinnahme der Einliegerwohnung habe ich gefunden:
§ 22 SGB 2
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

Darf also nicht als einkommen angerechnet werden. bleiben 200 euro mehr

Zu lohn Brutto angerechnet.

Muß Lohn Netto gerechnet werde. bleiben 170 Euro

KFZ Versicherungen müßen übernommen werden, wurde gar nicht getan

Bleiben 100 Euro

Die Juliabrechnung hatte sie mir gar nicht geschickt, daraus wären aber doch noch, trotz der falschen berechnung 11 Euro an mich gegangen.

Hat sie mir einfach unterschlagen..

Mir geht es hier auch nciht um diese 11 Euro, sondern um die Tatsache das die berechnung vollkommen falsch ist und sie mir dann noch die Juli abrechnung mit 11 euro Bedarf unterschlägt..

So nun werde ich mal meinen Widerspruch schreiben...

Liebe grüße dan alle die mir geantwortet haben

Dani

 
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