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von Salatgurkenmutti  am 09.06.2020, 8:41 Uhr

Zufall oder Wahrheit?

@Hase67


Ich habe Antwort erhalten.
Zuständig ist nicht das vfa. sondern der Verbraucherschutz.Da es sich bei Femibion 2 nicht um ein Medikament handelt sondern um ein Nahrungsergänzungsmittel.!

 
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