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Geschrieben von Ebba am 06.04.2011, 8:42 Uhr

Zweitnick ;-)

Ernsthaft? Wegen eines fahrlässig verursachten Schadens von lächerlichen 8,00 € würdest du überlegen, ob die Kinder nochmal zum Spielen kommen dürfen? Dabei weißt Du noch nichteinmal, wer den Schaden verursacht hat. Könnte ja auch dein eigenes Kind gewesen sein.
Ich würde aus dem Vorfall keine weiteren Konsequenzen ziehen, als noch mal ein ernstes Wort mit meinem eigenen Kind über den Schutz fremden Eigentums zu reden.
Nicht im Traum wäre ich auf die Idee gekommen die anderen Eltern auf 2,66 € anzusprechen. Bei wirklich brisen Schäden, bei denen man seine Haftpflichtvers. einschalten könnte dähe das vielleicht anders aus. Aber auch nur dann, wenn der Schadenverursacher feststünde.
Spielzeug ist doch zum Spielen da. Da geht schon mal was kaputt. Da wird auch manchmal wilder gespielt als Erwachsene das tun würden. Manchmal werden Dinge sogar zweckentfremdet. Wenn ich Sorge habe, dass ein teures Spielzeug kaputt gehen könnte, dann lasse ich niemanden damit spielen, es sei denn, ich bin dabei.

 
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