Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 30.06.2014, 16:50 Uhr

...verwirrt

Jetzt bin ich auch verwirrt - ich finde im seit 2005 gültigen Aufenthaltsgesetz in § 31 Abs. 1 auch nur etwas von "mind. 3 Jahre", habe aber von der Rechtsmaterie so ausgesprochen gar keine Ahnung...

 
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