Geschrieben von sunny__11 am 20.01.2013, 16:16 Uhr |
ALG2-Frage
Hallo an alle,
hab schon oft mitgelesen und gesehen das der ein oder andere sich in der Sache gut auskennt. Bin zwar nicht alleinerziehend, hoffe aber trotzdem das man mir nen Rat geben kann. Habe morgen einen Termin zur Antragsabgabe für ALG2, mein Partner muss da mit.
Nun ist es so das er auf 800,00€-Basis angestellt ist. Da es in der Vergangenheit immer Probleme gab mit der Gehaltszahlung hat man sich drauf geeinigt 400,00€ zum 15. des Monats zu überweisen und den Rest Bar auszuzahlen am Ende des Monats. Warum das so ist würde hier den Rahmen sprengen. Klappte jedenfalls die letzten Jahre sehr gut.
Nun zu meinem Problem: Ich muss die Kontoauszüge von uns beiden der letzten 3 Monate vorlegen und da ist nur der Gehaltseingang von 400€ drauf. Eine Bescheinigung das er auf 800€ Basis arbeitet hab ich. Das er den Rest bar ausgezahlt bekommt hab ich nicht. Meine Frage ist: Wie mach ich das der SB klar ohne das es da zu irgendwelchen Problemen kommen kann?? (weiß ja wie Ämter sein können)
LG
Re: ALG2-Frage
Antwort von mf4 am 20.01.2013, 16:19 Uhr
BAR?
Wenn ihr Quittungen habt für das erhaltene Geld wäre das von Vorteil.
Ich gehe davon aus, mehr Ärger würde der AG bekommen, denn das geht sicher nicht mit rechten Dingen zu.
Gehaltsbescheinigung habt Ihr doch, damit ist alles ok...
Antwort von Ralph am 20.01.2013, 16:23 Uhr
Ihr bestreitet ja nicht, 800,- € zu bekommen, plausibel ist es von den Zahlen her auch. Argwohn könnte es geben, weil der Arbeitgeber solche Mätzchen macht --> Schwarzarbeit??
Das ist aber erst das nächste Thema.
Ralph
Re: ALG2-Frage
Antwort von Strudelteigteilchen am 20.01.2013, 16:27 Uhr
Dann nimm die Steuerbescheinigung vom AG (den "Zettel", den Ihr für den Lohnsteuerjahresausgleich bekommt) mit, da muss es ja draufstehen.
Wenn es da auch nicht draufsteht, habt Ihr noch ganz andere Probleme......
Wie führt der AG denn die Steuern und Sozialabgaben ab, so ohne Beleg?
Re: Gehaltsbescheinigung habt Ihr doch, damit ist alles ok...
Antwort von sunny__11 am 20.01.2013, 16:34 Uhr
also angemeldet ist er mit allem. Des kam halt nur soweit weil die Firma als Subunternehmer für andere arbeitet (Sicherheitsdienst) da gabs halt ein paar die nicht rechtzeitig ihre Rechnungen bezahlt hatten und AG somit kein oder jedenfalls nicht pünktlich Gehalt zahlen konnte. Und bevor wir ohne was da standen hat man sich so geeinigt. War wie gesagt nie ein Problem. Hatte mein Gehalt ja auch noch aber des reichte auch nit ewig. Also würde es wegen dem Antrag und den Auszügen nich son Problem werden? Hab da echt bissl bammel vor und muss auch ehrlich sagen hab da die letzten Wochen auch garnich so großartig drüber nachgedacht
Re: ALG2-Frage
Antwort von mf4 am 20.01.2013, 17:06 Uhr
ich denke der AG bescheißt und ich denke genau jetzt wird das auffliegen
Re: ALG2-Frage
Antwort von sunny__11 am 20.01.2013, 17:18 Uhr
Naja ich denk mal schon das AG das wo auch immer vermerkt hat. Nur wir haben keine Quittungen. Könnt mich halt nur selbst in Arsch treten das mir das jetzt erst eingefallen ist wo es zu spät is noch irgendwas zu besorgen was das belgen kann. Heut kann ich nix mehr machen. War halt immer alles in Ordnung und gab auch nie irgendwelche Probleme
Re: ALG2-Frage
Antwort von Sunny76 am 20.01.2013, 17:27 Uhr
Ich seh das so wie mf4. Der AG bescheißt und das wird jetzt rauskommen. Wie hat denn der AG das mit den Abgaben und Versicherungen usw gemacht?
Mir kommt das alles sehr komisch vor.......
Re: ALG2-Frage
Antwort von sunny__11 am 20.01.2013, 17:32 Uhr
Das is nie meine Baustelle gewesen. Das haben mein Partner und er so ausgemacht.
Mir entzieht sich da gerade der qualitative Unterschied
Antwort von Strudelteigteilchen am 20.01.2013, 17:55 Uhr
Entweder ich habe KEIN Geld - dann habe ich es weder bar, noch auf dem Konto - oder ich habe Geld - dann kann ich dafür sorgen, dass es sich auf dem Konto befindet.
Ich tippe auch auf Beschiss.
Viel Spass.......
Re: ALG2-Frage
Antwort von Moni28 am 20.01.2013, 20:45 Uhr
Hallo,
also wenn ich das richtig verstehe gibts eine Bescheinigung das dein Partner auf 800-Eur Basis arbeitet und ihr das Geld auch bekommt. Wieviel ist denn der Rest (ich will da jetzt keine Antwort) aber überprüft doch mal mit einem Brutto-Netto-Rechner (http://www.brutto-netto-rechner.info) ob Abzüge wie Sozialversicherungen und LSt gezahlt werden also ob das so plausibel ist was am Ende ausgezahlt wird.
Wenn die Abzüge gezahlt werden, er richtig gemeldet ist und ihr nur in zwei Raten das Geld bekommt sehe ich da kein Problem.
VLG Moni
So als Buchhalterin...
Antwort von shinead am 20.01.2013, 22:22 Uhr
... kann ich Dir sagen, dass das ganz gewaltig stinkt!
Für jede Kassenauszahlung brauche ich einen Beleg. Der Beleg für eine Barauszahlung (weil aus irgendwelchen Gründen nicht der komplette Betrag überwiesen werden konnte), ist eine unterschriebene Quittung!
Zu dieser Quittung gibt es dann eine Lohnabrechnung und eine entsprechende Zahlung vom Konto (die in Ergänzung der Barauszahlung dann auch exakt diese Summe ergibt).
In der Firma läuft etwas falsch!
Habt ihr die Lohnsteuerbescheinigungen für das letzte Jahr erhalten?
Stimmen die mit den gezahlten Gehältern überein??
Re: ALG2-Frage
Antwort von Curly-Cat am 20.01.2013, 23:29 Uhr
Und ich frage mich gerade, was '800,00 €-Basis' bedeutet? Und was das für eine 'Bescheinigung' ist?
Noch einmal: Solange Ihr eine Gehaltsbescheinigung habt...
Antwort von Ralph am 21.01.2013, 0:44 Uhr
... die korrekt das Brutto- und Nettoeinkommen (800,- € netto) ausweist mit allen korrekten Sozialversicherungsabgaben, sehe ich da keine Probleme in Sachen ALG II.
Aber, ich frage mich auch, warum nicht alles überwiesen wird/wurde. Ich würde an Stelle Deines Partners aber ganz schnell, soll heißen MORGEN!!, die Krankenversicherung und die Rentenstelle kontakten und mich nach den gezahlten Beiträgen erkundigen!!! Möglicherweise hat der Arbeitgeber IHM zwar eine korrekte Bescheinigung ausgestellt, in Wirklichkeit aber nur einen Teil der Beiträge entrichtet... das würde den Arbeitgeber mit einem Bein im Gefängnis stehen lassen.
Ralph
Re: So als Buchhalterin...
Antwort von Leena am 21.01.2013, 10:09 Uhr
...so als Finanzbeamte schließe ich mich der Buchhalterin an. :-/
Ich frage mich auch, wie die Lohnsteuerbescheinigungen aussahen, und welche Beträge wohl an Sozialversicherung etc. gemeldet wurden...
Andererseits - ist das für die Arge relevant? Keine Ahnung...
Re: So als Buchhalterin...
Antwort von shinead am 21.01.2013, 11:56 Uhr
Für die Arge vielleicht nicht so tragisch (der erhaltene Betrag wird ja nicht bestritten), aber für den Arbeitnehmer, der ggf. um seine Sozialversicherungsbeiträge betrogen wird schon ...
Re: So als Buchhalterin...
Antwort von Leena am 21.01.2013, 14:40 Uhr
...ich meinte eigentlich mehr den Aspekt, dass die Arge vermutlich (nehme ich mal an, potentiell?) eventuelle Erkenntnisse über den Arbeitgeber nicht an andere staatliche Stellen weitergeben dürfte, damit dann Sozialversicherungsträger, Finanzamt und andere Stellen Konsequenzen ziehen könnten, wenn ggf. die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte zu gering gemeldet wurden und zu wenig Beiträge gezahlt wurden, wenn die Lohnsteuer verkürzt wurde oder ähnliches.
Schließlich wäre dann ja nicht nur der Arbeitnehmer geschädigt...
(Beim Finanzamt darf < und muss> man ja auch angeben, wenn man z.B. Einkünfte aus Drogenhandel hat, ohne dass es an die Polizei oder irgendwelche andere Stellen weitergegeben werden dürfte.)
Re: So als Buchhalterin...
Antwort von shinead am 21.01.2013, 16:03 Uhr
Wie viele Drogendealer von dieser Möglichkeit wohl gebrauch machen?
Re: So als Buchhalterin...
Antwort von Leena am 21.01.2013, 17:37 Uhr
...in Gedanken an Al Capone - ehrlich gesagt, schon mehrere. :-)
Ich hatte solche Erklärungen jedenfalls durchaus schon in der Hand.
Re: So als Buchhalterin...
Antwort von shinead am 22.01.2013, 13:29 Uhr
Wow... Respekt!
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