Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MarBi am 19.03.2012, 23:23 Uhr

ASR usw...

Der Umgang ist aktuell so, dass Vater und Kind sich im Juni 2 Jahre nicht gesehen haben werden.

Der Umzug bedeutet zwar keinen Kiga-Wechsel, aber der KV dürfte nicht erfahren, wo die neue Wohnung ist. DAS wäre das Problem.

 
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