Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 09.07.2003, 16:09 Uhr

Aber ja doch... :-)

Hi Zoe, (wie geht dieses e??)

steht doch eindeutig im Vertrag: Die Eheleute haben vereinbart, daß die Frau für 3 Jahre auf Unterhalt verzichtet. Punkt. Durch den Hinweis des Notars ist aber klamheimlich folgender Zusatz enthalten, was auch völlig korrekt ist
("..., solange nicht öffentliche Gelder in Anspruch genommen werden oder die Ehefrau es sich anders überlegt.").

Ich dachte es mir eigentlich schon, deshalb: Selten solch einen unnützen Vertrag gesehen, jedenfalls aus Sicht des Vaters.

Wenn sich die Mutter aus menschlichen Gründen zum Unterhalstverzicht entschließt, ist das völlig ok, solange sie es sich leisten kann.
Jetzt ist aber diese "Geschäftsgrundlage" weggefallen, und der Vater/Ex kann sich auf diesen Vertrag einen Hermann backen... er bleibt zum Unterhalt verpflichtet und muß zahlen. Nur muß sie ihn zur Zahlung auffordern. Unterhalt für die Vergangenheit, sofern man den andern nicht in Verzug gesetzt hat, kann man nicht einklagen.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.