Geschrieben von Sandr@1974 am 04.10.2014, 19:56 Uhr |
Abzweigung des Kindergeldes?
Das ist richtig. Der KV ist weiterhin unterhaltspflichtig, weil es die erste Ausbildung ist. Wir waren schon beim Jugendamt. Da mein Sohn ziemlich gut verdient und der Kv nur 100 Euro Unterhalt zahlt ( er hat noch 3 weitere Kinder, denen er Unterhalt tahlen muss),haben sie uns ausgerechnet, dass KV nach 18. Geburtstag nicht mehr zahlen muss.
Da er aber noch Schulden bei uns hat, lassen sie die Lohnpfändung weiter laufen. Falls ihm das nicht auffällt.
Das Jugendamt will aber meinen Sohn und mich nochmal zu einem Termin einladen, wo sie meinem Sohn dann erklären, wie er dann weiter verfahren muss.
Allerdings befürchte ich, dass mein Sohn nichts unternehmenwird. Weil es dem KV ach so schlecht geht und er kein Geld hat. Übrigens der gesparte Unterhalt von 16 Jahren steckt in seinem neuen Auto und seiner neuen Küche. Da kann es einem schon mal schlecht gehen. Klar.
LG Sandra
- Abzweigung des Kindergeldes? - Sandr@1974 04.10.14, 16:44
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - mf4 04.10.14, 17:21
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Sandr@1974 04.10.14, 17:29
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- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Woelfin90 04.10.14, 18:19
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- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Moehre700 06.10.14, 18:15
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