Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 02.12.2013, 21:31 Uhr

Ämter... grrr

kann mir mal einer logisch erklären, warum ICH, die an allem gar nicht Schuld ist, die jetzt keinen Unterhalt mehr fürs Kind bekommt, weil der Vater sich arm gerechnet hat und nix mehr zahlt, die während ihrer Arbeitszeit Urlaub einreichen muss, um bei den arbeitnehmerfreundlichen Öffnungszeiten an zwei Tagen die Woche von 10 - 12 Uhr Uhr (mal überspitzt gesagt) beim Jugendamt Unterlagen wie Mietvertrag und sowas einreichen muss? Warum muss ICH meinen Mietvertrag einreichen, was hat der bitte mit UHV zu tun? Warum muss ICH eine Vaterschaftsanerkennung einreichen oder das vollstreckbare Urteil der Unterhaltsklage (liegt mir nicht vor), wo diese Unterlagen genau ein Zimmer unter der Sachbearbeiterin in einer Akte liegen, nämlich bei der Beistandschaft? Warum muss ich jetzt in mühevoller Kleinarbeit all meine Kontoauszüge des laufenden Jahres raussuchen, um die Zahlungen (oder Nichtzahlungen) des KV nachzuweisen, wo doch dort wirklich ein Blick in den PC des Amtes sofort ein Fenster aufgeht, wo alle Zahlungen auf dem Mündelkonto aufgelistet sind? Und warum wird mir hierfür eine lächerliche Frist gesetzt, die ich einhalten muss - dem KV hat man aber NIE eine bindende Frist zur Zahlung gesetzt? Mir geht hier gerade der imaginäre Hut hoch...

 
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