Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 29.01.2003, 12:50 Uhr

Apropos Alleiniges Sorgerecht bei nicht verheiratete Mütter, BVG

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,232800,00.html

"VERFASSUNGSGERICHT

Unverheiratete Mütter behalten beim
Sorgerecht Vorrang

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat
entschieden, dass nicht verheiratete Väter das
Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit
Zustimmung der Mutter bekommen können.

Karlsruhe - Das höchste deutsche Gericht bestätigte damit eine
Regelung, die seit 1998 gilt. Demnach ist zwar das gemeinsame
Sorgerecht für nichteheliche Lebensgemeinschaften möglich -
aber nur, wenn die Partner sich einigen. Stimmt die Mutter
nicht zu, hat der Vater das Nachsehen.

Die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen
wurden mit dem Urteil im Wesentlichen abgewiesen. Die beiden
Männer hatten mehrere Jahre mit ihren Partnerinnen und
Kindern zusammengelebt und sich auch nach der Trennung mit
um die Erziehung gekümmert.

Der Gesetzgeber muss allerdings bis zum Jahresende eine
Ausnahme für diejenigen Paare schaffen, die sich schon vor der
Reform von 1998 getrennt hatten."

 
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