Geschrieben von Sternenschnuppe am 25.01.2014, 17:46 Uhr |
Auch Kindergartenfrage
Unterschrift ersetzen lassen per Gericht.
Wird bei 1.2. allerdings eng.
Neulich habe ich aber gelesen dass Kindergarten zur Alltagssorge gehört und seine Unterschrift rechtlich gar nicht notwendig.
Arbeitet sie oder will arbeiten wenn der Kleine betreut ist ?
Dann bringt es ihn vielleicht zur Unterschrft wenn er ihr Betreuungsunterhalt zahlen muss wenn sie nicht arbeiten gehen kann weil sie das Kind betreut.
- Auch Kindergartenfrage - MäuschenNr.3 25.01.14, 17:01
- Re: Auch Kindergartenfrage - Sternenschnuppe 25.01.14, 17:46
- Re: Auch Kindergartenfrage - MäuschenNr.3 25.01.14, 18:48
- Re: Auch Kindergartenfrage - Möhrchen 25.01.14, 18:53
- @Möhrchen - MäuschenNr.3 25.01.14, 19:19
- Re: Auch Kindergartenfrage - Möhrchen 25.01.14, 18:53
- @Sternenschnuppe - Möhrchen 25.01.14, 18:59
- Re: Auch Kindergartenfrage - MäuschenNr.3 25.01.14, 18:48
- Re: Auch Kindergartenfrage - Sternenschnuppe 25.01.14, 17:46
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