Geschrieben von Cathi am 20.07.2005, 15:18 Uhr |
auch Unterhaltsfrage
Hallo,
alle Unterhaltsberechtigten Kinder sind gleichberechtigt. Sollte der KV nicht genug verdienen um für beide Kinder mindest. den Regelunterhalt zu zahlen, wird der zur Verfügung stehende Betrag errechnet und auf beide Kinder verteilt.
Gruß Cathi
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- auch Unterhaltsfrage - babyproject 20.07.05, 15:08
- Re: auch Unterhaltsfrage - Cathi 20.07.05, 15:18
- Re: auch Unterhaltsfrage - Cathi 20.07.05, 15:20