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Geschrieben von Amelily am 27.02.2013, 13:44 Uhr

Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Hallo,

mich würde mal eure Meinung interessieren.

Ich lebe seit geraumer Zeit getrennt und bekomme Unterhalt für unsere zwei gemeinsamen Kinder.

Da ich ganz voll arbeiten gehe und "normal" verdiene, verzichte ich von Anfang an auf einen Teil des Kindesunterhaltes.

Ursprünglicher Gedanke von mir war, dass wir ungefähr gleich viel im Monat zum Leben haben sollten und da ich etwas mehr verdiene, kam mir das nur fair vor, da für zwei Kinder der zu zahlende Unterhalt ja schon recht hoch ist und ich möchte, dass mein Expartner keinen geringeren Lebensstandard leben soll, als die Kinder und ich.

Wie handhabt ihr das? Wird bei euch der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt, oder verzichtet ihr ebenfalls auf einen Teil?

Wenn ja, werden euch Gehaltserhöhungen des Expartners mitgeteilt, um evtl. die Zahlungen anzupassen?

Ich bin mir gerade sehr sehr unsicher, was meinen Verzicht angeht, auch wenn ich mit meinem Geld gut auskomme.

Wäre dankbar für alle Meinungen / Erfahrungen.

VG
Amelily

 
20 Antworten:

Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von KKM am 27.02.2013, 13:51 Uhr

Ich verzichte nicht....

Ich lege etwas Geld für die Kinder an, ansonsten finanziere ich die teilweise etwas teureren Hobbies meiner Kinder...

Wenn ich den Unterhalt für die Kinder aufbrauche und dafür nicht mit meinem eigenen Einkommen aufkommen muss, bleibt etwas mehr für meine eigene Altersvorsorge über....

Wir haben den Unterhalt aber auch "individuell" geregelt, ab und an frage ich nach seinem Einkommen (alle paar Jahre) und dann wird der Unterhalt angepasst..

Für mich ist die Regelung so ok - vom Vater höre ich nichts Gegenteiliges

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von HeikeB1969 am 27.02.2013, 13:53 Uhr

HAllo,

mein Anwalt hat mir erklärt, dass man auf den Kindesunterhalt nicht verzichtet darf, weil er dem Kind "gehört".
Und auch, dass ich wie in unserem Fall leider, verpflichtet bin, dafür zu sorgen, dass das Kind den Unterhalt vom KV auch bekommt. Deshalb stoße ich jeden Monat aufs Neue eine Pfändung im Ausland an.
KV ist vermögend aber völlig zahlungsunwillig, trotz Ehevertrag mit Unterwerfung unter sofortige ZWangsvollstreckung (den ER haben wollte)

LG
Heike

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von LittleRoo am 27.02.2013, 13:57 Uhr

Ich weiß, das schreibt jetzt die Richtige und ich sollte mich mal an meine eigene Nase packen, da auch ich nicht den Unterhalt für meinen Sohn bekomme, der ihm zusteht, aber...

Auf deinen Unterhalt kannst du ja verzichten, aber NICHT auf den Kindesunterhalt !!!

Ich hab mir letztens mal ausgerechnet, was man dem Kind damit bis zu seinem 18. Geburtstag an einer Summe vorenthält, wenn man auch nur auf einen Teil des Kindesunterhaltes verzichtet... Wahnsinn, da bewegt man sich schnell mal eben im 5-stelligen Bereich. Und man darf eben nicht vergessen... das ist Geld, welches DEM KIND zusteht !!!

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von shinead am 27.02.2013, 14:02 Uhr

Du darfst gerne den (für Dich) zu viel gezahlten Unterhalt auf die Sparbücher der Kinder legen. Aber Du darfst nicht verzichten! Das Geld gehört Deinen Kindern.

Bei mir zahlen die Großeltern freiwillig den Mindestunterhalt. Die letzte Altersanpassung habe ich ihnen bis zum Sommer (Einschulung) aufgeschoben. Vom Unterhalt geht ein Großteil auf Juniors Konto.
Verzichten würde ich nie!
Hast Du mal die Kosten für die Kinder zusammen gerechnet? Also Betreuungskosten, Essen, Wohnraum, Nebenkosten, Kleidung, Rücklage für Urlaub... Dafür reicht der Unterhalt meist gar nicht aus.
Warum findest du es gerecht, wenn ihr beide ca. gleich viel Leben habt, du aber zwei Personen mehr verköstigen musst?

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ich würde nicht verzichten...

Antwort von Jeckyll am 27.02.2013, 14:03 Uhr

es ist das Geld der Kinder. Wenn ich meine, dass ich zu viel Geld habe (so etwas soll es ja geben), dann würde ich das Geld eben auf ein Sparbuch der Kinder packen. Für einen Führerschein, die erste Wohnungsausstattung etc.

Auf die Idee zu verzichten käme ich nicht. Selbst wenn ich mehr Geld als der Ex zur Verfügung hätte. Immerhin brauche ich die größere Wohnung, fahre die Kinder von a nach b zahle Sportverein, Ausflüge der Schule, Kleidung etc. Das alles kostet. Und wenn etwas übrig bleibt würde ich in Urlaub fahren. Da braucht man schlichtweg mehr Geld als der Elternteil der seine Kinder nicht tagtäglich versorgt. Und außerdem hast Du nach deiner Arbeit des geldverdienens danach die "Arbeit" mit den Kindern. Dann darfst Du Dir auch ruhig mal etwas gönnen, was Dein Ex vielleicht nicht kann.

Anders vielleicht wenn der KV viel außerbhalb des Unterhalts bezahlt (Sportverein etc.), dann würde ich vielleicht dieses Teil vom UH abziehen

Jeckyll

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Möhrchen am 27.02.2013, 14:06 Uhr

Eigentlich bist Du rechtlich verpflichtet, den Unterhalt für die Kinder einzufordern. Wenn Du diesen nicht benötigst, kannst Du ihn ja anlegen etc.

Die Tabelle ist ja schon an die Einkommensverhältnisse angepaßt und der Expartner hat ja auch noch die Möglichkeit, sich im Job zu verändern und selbst mehr zu verdienen, wenn es ihm zu wenig ist. Dafür bin ICH dann ganz sicher nicht zuständig.

Und nein - ich verzichte nicht...zumindest nicht auf das Miniumum nach DT.

Gehaltserhöhungen in dem Sinn gibt es bei meinem Ex nicht - der ist selbständig...er möchte aber auch von sich aus zum Lebensunterhalt seines Kindes beitragen.

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.02.2013, 14:10 Uhr

Das mit dem Lebensstandard finde ich jetzt aber ein putziges Argument. Sein Lebensstandard sollte doch von SEINEM Einkommen abhängig sein, nicht von DEINEM. ER hat sich seinen Beruf - in Kenntnis der Einkommensmöglichkeiten - ausgesucht, DU Dir Deinen. Warum sollen die Kinder bezahlen, damit Papa einen höheren Lebensstandard hat als sein Einkommen rechtfertigt?

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Amelily am 27.02.2013, 14:16 Uhr

hm, ich komme jetzt schon ins Grübeln....

Bisher dachte ich immer, dass es doch etwas ungerecht ist, dass sich die Sätze nach der Düsseldorfer Tabelle nur am Einkommen des Unterhaltspflichtigen orientieren und nicht auch an dem, was derjenige verdient, der die Kinder hauptsächlich betreut.

Als ich das mit dem Lebensstandard schrieb, meinte ich schon, dass wir auf die Personen umgerechnet ungefähr gleich viel haben, d.h. ich habe ungefähr das Doppelte im Monat zur Verfügung wie er (und da die Kinder jetzt 5 und 7 sind, habe ich sie bisher noch nicht als volle Personen berechnet).

Ich spare bereits für die Kinder, aber ihr habt natürlich recht, da ist nach oben kein Ende offen.

Danke jedenfalls schon mal für alle Meinungen und Denkanstöße!

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Amelily am 27.02.2013, 14:18 Uhr

Das ist wirklich ein Argument, dass mich sehr zum nachdenken anregt.

Bisher hatte ich das Gefühl, ich bin mit dafür verantwortlich, dass er den in unserer Beziehung gepflegten Lebensstandard halten kann.

Wohl weil die Trennung von mir ausging....... auf jeden Fall wirklich ein interessanter Aspekt, manchmal sieht man ja vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Danke!

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.02.2013, 14:29 Uhr

Im Moment läuft es doch so - nicht von den tatsächlichen Geldströmen her, aber von den gedanklichen: Du finanzierst nach Deinen finanziellen Möglichkeiten den Kindern ihr leben. Der KV beteiligt sich daran im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten. Aber weil Du ihn so schrecklich nett findest, oder hübsch, oder weil Du ein schlechtes Gewissen hast, überweist Du ihm Geld, damit er nicht traurig ist.

Kannst Du ja tun - aber dann passe die Geldströme an. Ich wette jedoch: DAS würdest Du nicht tun - also ihn erstmal den korrekten Unterhalt zahlen lassen, und dann die Summe, auf die Du verzichtest, von Deinem Gehaltskonto an ihn überweisen.

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von celeste am 27.02.2013, 15:22 Uhr

Ich weiß, dass man Unterhalt einfordern muss aber....ich bekomme von meinem Ex das, was wir zum Leben brauchen und nicht mehr. Und das ist freiwilllig so! Ich verdiene selbst, bekommen für 3 kids knapp 700 Euro (laut Düsseldorfer Tabelle wären es um die 400 Euro mehr) und Kindergeld. Mein Ex hat durch seine Selbsttändigkeit eine sehr hohe Belastung (finanziell und emotional) und ich möchte, dass wir alle leben können. Auch er.
LG, Nadja

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Port am 27.02.2013, 15:58 Uhr

Hallo,

ich würde nicht verzichten. Dann lieber das Geld, das über ist, auf einem Konto sparen. Man weiß nie, was noch kommt: Die teure Zahnspange ist da noch die kleinste Sache, die ich mir so ausmalen kann. Es können auch andere Kosten notwendig werden, die aus einer eventuell noch kommenden Krankheit resultieren. Geld kann in diesem Fall vieles erleichtern.

Man weiß nicht, wie das Leben so spielt.

Liebe Grüße

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Spinat am 27.02.2013, 16:42 Uhr

Ich verzichte auf einen kleinen Teil Unterhalt für mich. Auf Kindesunterhalt nicht. Es gehört den Kindern.

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von NadineLausanne am 27.02.2013, 21:47 Uhr

Ich sehe Dich in keiner Weise (moralisch) verpflichtet, ihm den früheren Lebensstandard zu ermöglichen. Er hat sein Gehalt und soll dem angemessen leben, und Du hast Deins.

Hat er Deinetwegen auf die grosse Karriere verzichtet oder wieso willst Du das so handhaben?

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Re: Die Fake-Beauftragte...

Antwort von Holly Friday am 27.02.2013, 22:06 Uhr

...bzw. -Paranoide meldet sich jetzt auch mal wieder zu Wort.
Hihi, als solche spreche ich mittlerweile sogar von mir in der dritten Person.

Ich kann es kaum glauben, dass dieses Posting wirklich von einer Frau kommt!

Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an.
Wenn Du das Geld nicht dringend brauchst, lege es an, spare, macht einen oder sogar zwei fette Urlaube im Jahr usw.
Möglichkeiten ohne Ende.

Und als letzter Tipp:
Wie die anderen Mädels schon meinten:
Es ist sehr unklug, auf Kindesunterhalt zu verzichten. Im Prinzip ist das nicht Dein Geld, sondern das Geld Deiner Kinder.
Gott behüte, aber was ist, wenn Du mal nicht mehr so viel arbeiten kannst?
Dann hat er nämlich das Gewohnheitsrecht, weiterhin so wenig Unterhalt zu zahlen, und Du musst es einklagen.

LG

Holly

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von nightingale am 27.02.2013, 22:38 Uhr

Hi amelily,

ich muss die antworten zum "fordern müssen" von unterhalt doch etwas korrigieren.

richtig ist, dass du nicht wirksam auf eine zukünftige unterhaltsforderung deiner kinder gegen den anderen elternteil verzichten kannst.

andererseits kannst du mit dem anderen elternteil jede unterhaltsvereinbarung für den aktuellen unterhalt treffen die du willst,solange diese nicht zu lasten dritter (unterhaltsvorschusskasse, sozialhilfe, weitere unterhaltspflichtige etc.) gehen. wenn du also weniger unterhalt willst und selber was dazu zahlst ist das absolut in ordnung. nur wenn du nix verlangst, und deine kinder deswegen in dunklen höhlen ohne smartphone leben müssen gäb esggf. ein problem für dich;)

zusammenlebende wie getrennte eltern sind in vereinbarungen wie sie den sächlichen und betreuenden unterhaltsanspruch benennen und vereinbaren völlig frei. nur wenn sie sich selbst nicht einigen können gibt es hilfskrücken ala düsseldorfer tabelle.

zum vorschlag übriggebliebenes geld aus unterhalt langfristig anzulegen noch folgender gedanke: die gesetzlichen vorschriften sehen das nicht vor. der unterhalt ist ausschließlich für den umfassenden laufenden bedarf und natürlich auch für kurzfristige ansparungen gedacht. für die studentenwohnung ist ein zurücklegen von grundschülerunterhalt nicht vorgesehen; der student hat dafür zur studentenzeit einen eigenen anspruch. klar, das prüft keiner nach, aber es begründet halt auch keinen "moralischen" anspruch. leben und leben lassen wie du das praktizierst ist langfristig der bessere weg. chapeau dafür,

greetz,
nachtigall

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Re: Die Fake-Beauftragte...

Antwort von nightingale am 27.02.2013, 22:54 Uhr

hi,

>Dann hat er nämlich das Gewohnheitsrecht, weiterhin so wenig Unterhalt zu zahlen, und Du musst es einklagen.

das gewohnheitsrecht vom reichstag 1476? oder was soll das sein?

habe ich einen titel muss ich nix einklagen. habe ich den nicht und jemand zahlt nicht muss ich klagen, egal ob derjenige vorher zuviel, zuwenig oder genau richtig gezahlt hat. entscheidend ist dann die aktuelle situation. das gilt für kindesunterhalt.

>Möglichkeiten ohne Ende.

yo, gerne auch ein tattoo am arsch

so postings liebe ich,

hallo! hier geht es immer um mütter, väter und kinder und wie sie langfristig miteinander auskommen. NICHT um: kohle steht mir nach tabelle zu und die blas ich raus wie ich will

greetz,
nachtigall

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.02.2013, 6:54 Uhr

Du bist also für nachehelichen Unterhalt, um des lieben Friedens willen, und in diesem Fall sogar für einen nicht-betreuenden Elternteil?

Ich werde Dich bei Gelegenheit daran erinnern......

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von nightingale am 28.02.2013, 22:41 Uhr

Ähm,

wo sind dieser diskussion bezüge zu nachehelichem unterhalt?

wobei meine conclusio allerdings auch dafür gilt;) es geht um menschen, konkrete situationen und individuelle lösungen. formeln (nachehelich) und tabellen (kindesunterhalt) lassen halt vielfach erbittert streitende um künstliche ansprüche ohne sicht auf die sache zurück.

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Re: Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?

Antwort von nightingale am 28.02.2013, 22:56 Uhr

hi,

nicht falsch verstehen; formeln und tabellen haben ihre notwendigkeit. aber man muss sie nicht menschen nahelegen oder aufdrängen die sich anders einigen können; die übrigens die mehrheit sind;).

greetz,
nachtigall

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