Geschrieben von Helena83 am 07.05.2010, 17:57 Uhr |
Aufenthaltsbestimmung?
mein Mann und ich diskutieren grade über die Frage, ob ich im Falle einer Trennung mit den Kindern 300 km wegziehen darf. Da ich hier absolut niemanden habe, würde ich dann wieder in die Nähe meiner Eltern ziehen wollen, damit sie mich unterstützen können. Wie ist das? Dürfte ich das ohne seine Zustimmung?
Re: Aufenthaltsbestimmung?
Antwort von +emfut+ am 07.05.2010, 18:39 Uhr
Du darfst jederzeit wohin auch immer ziehen.
Einem Umzug der Kinder muß der Vater zustimmen.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Aufenthaltsbestimmung?
Antwort von Helena83 am 07.05.2010, 18:41 Uhr
ist das wirklich so einfach? wir haben das gemeinsame SR
Hää?
Antwort von +emfut+ am 07.05.2010, 18:43 Uhr
Hast Du mein Posting gelesen? Richtig? Alles? Verstanden?
Einem Umzug der Kinder muß der Vater zustimmen.
Re: Hää?
Antwort von Helena83 am 07.05.2010, 18:44 Uhr
und wenn er dem nicht zustimmt?
Re: Hää?
Antwort von +emfut+ am 07.05.2010, 18:45 Uhr
Dann bleiben die Kinder da oder ein Richter entscheidet.
Re: Hää?
Antwort von Anjaunddavid am 07.05.2010, 19:13 Uhr
Es geht ja schliesslich um die KInder. Und die haben nun mal das Recht, ihren Vater zu sehen, sowie der Vater die Kinder.
Dass das bei 300 km schwierig wird, ist nachvollziehbar.
Re: Hää?
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 19:17 Uhr
Und wie ist das zb bei abr und asr bei der mutter?
darf man dann oder nicht weil man so umgang verhindert?
Re: Hää?
Antwort von +emfut+ am 07.05.2010, 19:33 Uhr
ASR = Alleiniges Sorgerecht
ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn der Vater kein ABR und somit auch kein SR hat, wird es mit dem Einspruch schwerer. Dann geht es "nur noch" um den Umgang. Im Zweifel muß auch hier ein Richter entscheiden - und es kann gut sein, daß man dann die Kosten des Umgangs aufgebrummt bekommt.
Re: Aufenthaltsbestimmung?
Antwort von susafi am 07.05.2010, 19:38 Uhr
Warum diskutiert ihr überhaupt darüber? Glaube in einer Beziehung würde ich mich über andere Themen unterhalten...
Re: Aufenthaltsbestimmung?
Antwort von vallie am 08.05.2010, 9:11 Uhr
aufgrund der hier zu lesenden haarsträubenden richterlichen entscheidungen finde ich das durchaus auch innerhalb einer bestehenden partnerschaft besprechenswert.
heilfroh, daß MIR solche entscheidungen niemals blühen würden, echte münchner gewächse. beide.
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