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Geschrieben von cindy_r am 15.07.2011, 16:03 Uhr

Auswandern bei geteilten sorgerecht

Hallo an alle, beim stöbern durch das Internet bin ich auf die dieses ganze tolle Forum gestossen, und hab auch schon einiges gelesen habe aber trotzdem eine Frage. Meine Schwester teilt sich mit ihrem ex Mann das Sorgerecht für ihr Kinder, nach der neu heirat mit einem us Soldat ist sie einfach ohne den Vater der Kinder in kenntnis zu setzen nach Amerika gezogen. Der leibliche Vater ist deutsch und die Kinder haben die deutsch amerikanische Staatsangehörigkeit. Nach allem was ich hier gelesen habe, hat sich meine schwester strafbar gemacht,oder ? Und welche folgen hat es wenn der Vater sie finden tut ?
Gruss cindy

 
13 Antworten:

Re: Auswandern bei geteilten sorgerecht

Antwort von Savanna2 am 15.07.2011, 16:32 Uhr

Hallo,

wass heißt wennd er Vater sie finden tut?
Hat sie ihm nichtmal die MÖglichkeit gegeben Kontakt zu halten?
Hat er sich vorher denn gekümmert?

Ohne jetzt die Rechtsgrundlagen genau zu kennen würde ich meinen das ist Kindesentzug.

Aber wo kein Kläger da kein Richter, was hat denn der leibliche Vater dazu gesagt?

Ich denke je länger es her ist umso weniger wird jemand die Kinder aus dem neuen Umfeld reißen.

Gut finde ich das nicht den Kindern und dem Vater gegenüber.

LG

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Re: Auswandern bei geteilten sorgerecht

Antwort von Pamo am 15.07.2011, 17:42 Uhr

Die Staatsangehoerigkeit der Kinder spielt keine Rolle beim Wohnort. Uebrigens sind die Kinder auch deutsche Staatsbuerger, wenn ihr Vater Deutscher ist - ganz nebenbei gesagt. Ein Elternteil darf dem anderen die Kinder nicht entziehen, ob Sorgerecht oder nicht. Wenn sie ohne Adresse zu hinterlassen verzogen ist, handelt es sich sogar um Entfuehrung. Gemaess dem Haager Abkommen haette der Vater auf Rueckfuehrung der Kinder klagen koennen. Je laenger die Sache her ist, desto geringer werden seine Chancen bei Gericht zu gewinnen.

Wie hat er denn reagiert? War er nicht bei der Polizei?

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Re: Auswandern bei geteilten sorgerecht

Antwort von cindy_r am 15.07.2011, 18:55 Uhr

Danke fur die schnellen antworten. Soweit ich weis hat sie dem Vater nur die Stadt und das Land mitgeteilt, aber keine genaue Adresse. Und die Telefon nummer wo er seine Kinder erreichen kann. Er hat sich fast regelmassig um seine Kinder gekummert. Sie hat seit ihre Heirat nicht mehr viel Kontakt mit ihrem Ex-Mann gehabt da dieser auch neu geheiratet hat.
Das die Kinder beide Staatsangehorigekeiten haben ist mir bewusst, es hat mich nur sehr stark gewundert das sie sowas gemacht hat, und so mehr oder weniger damit durch kommt. Sie lebt jetzt seit 6 monate dort.
Ich glaube sie wusste nicht das es strafbar ist...... ich wusste es leider auch nicht bis eben. Nicht falsch verstehen, ich habe noch keine Kinder und wurde es auch nicht so machen aber wenn ich vorher mal danach gegoogled hatte dann hatte meine Schwester den richtigen weg nehmen konnen.

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Re: Auswandern bei geteilten sorgerecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.07.2011, 19:15 Uhr

Aber neben der Rechtslage gibt es ja auch noch sowas wie den gesunden Menschenverstand und Moral - und beides würde MIR sagen, daß man Kindern nicht einfach den Vater nehmen sollte.

Mich wundert es, wenn etwas erst dann eine blöde Idee ist, wenn es illegal ist. Eigentlich sollte es so sein, daß nicht die Gesetze unser Moralempfinden steuern, sondern unser Moralempfinden die Gesetze.

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Re: Auswandern bei geteilten sorgerecht

Antwort von Pamo am 15.07.2011, 19:58 Uhr

Strafbar ist es nur, wenn der Vater Einwaende hat. Wenn der Kindsvater einverstanden ist, kann sie mit den gemeinsamen Kindern ueberall hin.

Ich kenne persoenlich einen Fall wo der (uneheliche) Vater erfolgreich auf Rueckfuehrung geklagt hat. Nach 2 Jahren im Ausland musste die Mutter aus den USA das Kind beim Vater in Frankreich abliefern, er bekam das alleinige Sorgerecht, sie verlor ihres wegen der Entfuehrung. Ganz schoen bitter fuer sie. Mit solchen Dingen spekuliert man nicht.

Fuer deine Schwester kann ich nur hoffen, dass der Kindsvater zur Kategorie Suppenhuhn oder gleichgueltiger Vater gehoert und nicht zur Polizei ging. Sonst koennte ihr vielleicht aehnliches bluehen.

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Ähmm, eine frage

Antwort von Mamamel am 15.07.2011, 20:34 Uhr

Gibt es in Deutschland kein gesetz wo die Ausfuhr eines Elternteil mit kindern verhindert?

Ich meine das so!

Hier in Brasilien, kann kein Elternteil alleine mit Kindern aus dem Land, ohne das derjenige ein Schreibsel mit der Unterschrift des bleibenden Elternteils, beim notar abgestempelt bekommt.

Ok, innerhalb des landes ist es bei uns auch ziemlich kompliziert denn bei uns gibt es keine meldepflicht, aber ins Ausland bekommt man hier kein Kind raus ohne die schriftliche Erlaubnis.

Nur mal so aus interesse

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Re: Ähmm, eine frage

Antwort von Pamo am 15.07.2011, 20:46 Uhr

Meines Wissens ist das so: Beide deutschen sorgeberechtigten Eltern muessen den Reisepassantrag unterschreiben. Wenn die sich nicht einigen koennen, gibt es keinen Pass. (Uebringes ist das auch beim US-Pass so) Gibts keinen Pass, so kann das Kind das Land auch nicht verlassen. So die Grundidee, man geht davon aus dass Einverstaendnis herrscht.

Gelegentlich wird nach einer schriftlichen Reiseerlaubnis vom anderen Elternteil gefragt - in D und in den USA. Es wird aber nicht durchgehend gemacht und eher dann, wenn die Eltern und Kinder ungleiche Nachnamen und Reisepaesse haben. Ergo: Ein Herr Schmidt kann meist problemlos das Maedchen Leah Schmidt ins Ausland mitnehmen obwohl sie nicht verwandt sind. Wenn die Mutter Mueller heisst und das Kind mit US-Pass Johnson, dann kommen schon mal Fragen nach der Erklaerung - obwohl Passfarbe und Nachnamen nichts aber auch gar nichts ueber die Elternschaft oder das Sorgerecht aussagen. Sinnvoller waere es, nach Geburtsurkunde und Einverstaendniserklaerung oder Negativbescheinigung (Sorgerecht) zu fragen.

Ich habe meinem Mann die letzten Jahre immer eine beglaubigte Einverstaendniserklaerung mitgegeben. Er musste sie nie vorzeigen, obwohl er einen anderen Pass und Nachnamen als unsere Tochter hat. Auch ich (ebenfalls anderer Nachname als Tochter) musste nichts dergleichen vorweisen, wenn ich ohne ihn reiste.

Kurz: Es wird nicht wirklich kontrolliert, sondern sporadisch aufgrund von Indizien die sinnlos sind. Um sein Kind vor einer Entfuehrung ins Ausland zu schuetzen, muss man den Pass/die Paesse gut wegschliessen und ausserdem das Kind auf eine schwarze Liste mit Kindern setzen lassen, die von einer Entfuehrung bedroht sind. (Denn man weiss nicht ob der andere Elternteil es nicht trotzdem geschafft hat, dem Kind einen neuen Pass zu verschaffen)

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Eine Frage ...

Antwort von Xantja am 16.07.2011, 10:57 Uhr

was hat es mit der Schwarzen Liste auf sich? LG

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Re: Eine Frage ...

Antwort von Pamo am 16.07.2011, 16:53 Uhr

Wenn dein Kind von einer Entfuehrung bedroht ist, dann kann sein Name an eine Liste an den Ausreisestellen/Flughaefen. Wenn jemand versucht mit ihm auszureisen, dann wird das verhindert/kontrolliert was los ist.

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Re: Eine Frage ...

Antwort von Xantja am 16.07.2011, 17:02 Uhr

Und wie stellt man das an, dass das dort registriert wird? Und an wen endet man sich dann? Also wer erstellt die Liste? Danke Dir!

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Re: Eine Frage ...

Antwort von Pamo am 16.07.2011, 17:18 Uhr

Xantja, ich bin seit einigen Jahren nicht mehr in Deutschland und habe das deswegen nicht im Detail auf dem Radar. Google doch mal "Kindesentfuehrung" und "Flughafen" oder frage beim Anwalt/Gericht/Rechtspfleger nach.

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Re: Eine Frage ...

Antwort von Strudelteigteilchen am 16.07.2011, 18:27 Uhr

Mein Wissen ist evtl. veraltet, weil 7 Jahre alt. Aber als das für mich ein Thema war (GsD stellte es sich dann als nicht notwendig heraus), mußte das über einen Anwalt und ein Gericht gehen. Also ein Anwalt mußte vor Gericht einen "Antrag" stellen und den auch gut begründen. Das Gericht hat dem Antrag dann stattgegeben - dann kam das Kind auf die Liste - oder eben auch nicht.

Wobei vor der Liste der Entzug des ABR und m.W. auch des SR steht.

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Re: Eine Frage ...

Antwort von Pamo am 16.07.2011, 19:25 Uhr

Dann muessen wir den aktuellen Stand recherchieren! Das Thema Entfuehrung ist ja nicht weniger aktuell geworden.

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