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Geschrieben von apolia am 25.09.2009, 19:44 Uhr

beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..

halte ich gerade in meinen händen.was bringt mir das?

 
7 Antworten:

Re: beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 25.09.2009, 19:45 Uhr

Was denn für eine Jugendamtsurkunde?
Über das Sorgerecht? Vaterschaftsanerkennung? ...

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Re: beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..

Antwort von apolia am 25.09.2009, 19:54 Uhr

nee............über den unterhalt! (vollstreckbare ausfertigung,sowie eine beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..)
ich leide zurzeit unter chronischem schlafmangel,und bitte um verständnis...

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Re: beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 25.09.2009, 20:03 Uhr

Ich leide auch unter chronischem Schlafmangel - und würde es aufheben.

LG
SPMFL

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Das ist Dein Titel...

Antwort von Cat74 am 25.09.2009, 20:22 Uhr

...bloß nicht wegwerfen, viele wären froh, sie hätten einen!

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Re: Das ist Dein Titel...

Antwort von apolia am 25.09.2009, 20:32 Uhr

ja,dass das wichtig ist,ist mir klar.aber zum beispiel,der vater verliert seinen job..dann kann ich mir den titel doch auch in die haare schmieren,oder?

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Re: Das ist Dein Titel...

Antwort von Cat74 am 25.09.2009, 20:44 Uhr

Ein Titel ist 30 Jahre gültig, also falls er tatsächlich den Job verlieren sollte, könnte es ja sein, dass er in den 30 Jahren irgendwann mal einen neuen findet!?

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Re: Das ist Dein Titel...

Antwort von apolia am 25.09.2009, 20:50 Uhr

warscheinlich würde ich dan unterhaltsvorschuss bekommen..naja,30 j.sind lang ;)

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