Geschrieben von apolia am 25.09.2009, 19:44 Uhr |
beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..
halte ich gerade in meinen händen.was bringt mir das?
Re: beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 25.09.2009, 19:45 Uhr
Was denn für eine Jugendamtsurkunde?
Über das Sorgerecht? Vaterschaftsanerkennung? ...
Re: beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..
Antwort von apolia am 25.09.2009, 19:54 Uhr
nee............über den unterhalt! (vollstreckbare ausfertigung,sowie eine beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..)
ich leide zurzeit unter chronischem schlafmangel,und bitte um verständnis...
Re: beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 25.09.2009, 20:03 Uhr
Ich leide auch unter chronischem Schlafmangel - und würde es aufheben.
LG
SPMFL
Das ist Dein Titel...
Antwort von Cat74 am 25.09.2009, 20:22 Uhr
...bloß nicht wegwerfen, viele wären froh, sie hätten einen!
Re: Das ist Dein Titel...
Antwort von apolia am 25.09.2009, 20:32 Uhr
ja,dass das wichtig ist,ist mir klar.aber zum beispiel,der vater verliert seinen job..dann kann ich mir den titel doch auch in die haare schmieren,oder?
Re: Das ist Dein Titel...
Antwort von Cat74 am 25.09.2009, 20:44 Uhr
Ein Titel ist 30 Jahre gültig, also falls er tatsächlich den Job verlieren sollte, könnte es ja sein, dass er in den 30 Jahren irgendwann mal einen neuen findet!?
Re: Das ist Dein Titel...
Antwort von apolia am 25.09.2009, 20:50 Uhr
warscheinlich würde ich dan unterhaltsvorschuss bekommen..naja,30 j.sind lang ;)
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Mal wieder was zum amüsieren......hihi