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Geschrieben von Lull@by am 25.09.2009, 9:30 Uhr

Frage zu 400 Euro Job

guten morgen,

ich habe hier einen fragebogen für "geringfügig beschäftigte aushilfen" vorliegen. da wird zum schluß etwas gefragt, wo ich nicht genau weiß, was es bedeutet. die mitarbeiterin der ARGE, die ich deswegen anrief, wußte es leider auch nicht, stellen, die mir helfen könnten (rente, arbeitsrecht) sind erst am montag wieder erreichbar.
weiß hier vielleicht jemand, was ich da ankreuzen muss? ich tippe jetzt mal den abschnitt hier rein:


Die Arbeitnehmerin kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten und dem vom Arbeitgeber gezahlten Pauschalbetrag mit eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Dieser Verzicht kann für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend.

( ) Die Arbeitnehmerin verzichtet nicht auf die Versicherungsfreiheit. Sie erklärt, den Beitrag zur Rentenversicherung nicht aus eigenen Mitteln aufstocken zu wollen.

( ) Die Arbeitnehmerin verzichtet auf die Versicherungsfreiheit. Sie wünscht, auf eigene Kosten die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufzustocken und erklärt sich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag vom Arbeitsentgelt einbehält und an den Rentenversicherungsträger abführt.



ich würd mich riesig über eure hilfe freuen!

LG, L.

 
4 Antworten:

Re: Frage zu 400 Euro Job

Antwort von taram am 25.09.2009, 9:53 Uhr

400 Euro Job ist ohne Abzüge für dich. Du kannst aber, um deine Rente aufzustocken, ankreuzen dass du von diesen 400 Euro in die Rentenkasse einzahlst. Willst du das, musst du den 2. ankreuzen, willst du keine zusätzlichen Rentenbeiträge zahlen, musst du 1. ankreuzen. Will jetzt nichts falsches sagen, glaube, es werden dann ca 20 Euro von deinem Verdienst abgezogen und der Arbeitgeber zahlt diese an die Rentenversicherung. Beachte bitte, dass du diese Entscheidung für diesen Job dann nicht mehr rückgängig machen kannst. Im nächsten 400 Euro Job musst du wieder die Wahl treffen.

Gruß Taram

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Re: Frage zu 400 Euro Job

Antwort von vallie am 25.09.2009, 9:59 Uhr

soweit ich informiert bin, werden zwar beiträge in die rv ( knappschaft ) einbezahlt, hat aber auf die rente keine auswirkung.

so die info meines (personal )chefs

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Re: Frage zu 400 Euro Job

Antwort von taram am 25.09.2009, 10:23 Uhr

http://www.minijob-anzeigen.de/pages.php?page=17

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Re: Frage zu 400 Euro Job

Antwort von Cat74 am 25.09.2009, 11:43 Uhr

Falls Du noch nicht weiter bist, das habe ich eben zufällig auf der Homepage meiner Bank entdeckt und finde, es ist sehr gut erklärt...

Arbeitgeber zahlt Steuern und Sozialabgaben
Abgaben zahlt allein der Arbeitgeber: 13 Prozent pauschaler Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (entfällt bei privat Versicherten), 15 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung sowie zwei Prozent pauschal für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. In Privathaushalten sind neben der Pauschalsteuer jeweils fünf Prozent für Kranken- und Rentenversicherung abzuführen.

Nur geringe gesetzliche Rente
Während der Krankenkassen-Pauschbetrag zu keiner Gegenleistung führt, erhöht der Pauschbetrag für die gesetzliche Rente immerhin das Rentenkonto. Allerdings sind wegen des verminderten Satzes nicht alle Leistungen enthalten.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
Mini-Jobber können mit eigenem Geld ihre gesetzliche Rentenversicherung aufstocken. Sie zahlen dann die Differenz des üblichen Arbeitgebersatzes von 15 Prozent zum regulären Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent. Diese 4,9 Prozent vom Bruttogehalt machen bei 400 Euro monatlich 19,60 Euro.

Das bringt das Renten-Upgrade
Für die rund 20 Euro bekommt der Mini-Jobber unter anderem folgende Leistungen:

Beitragsmonate: Statt drei werden pro Jahr nun zwölf Pflichtbeitrags-Monate gutgeschrieben. Das kann dazu führen, dass bei einem Mini-Jobber überhaupt erst ein Anspruch auf Altersrente entsteht – denn dafür müssen 60 Monate auf dem Rentenkonto stehen.

Erwerbsminderung: Mit der Aufstockung kann der Mini-Jobber den Versicherungs-Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrecht erhalten oder ihn neu erwerben.

Höhere Rente: Der Anspruch auf Altersrente aus dem Mini-Job steigt um über 30 Prozent an. Bei einem ganzjährigen Mini-Job mit 400 Euro im Monat ergibt sich aus dem Arbeitgeber-Pauschbetrag ein zusätzlicher Rentenanspruch

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