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Geschrieben von Elkelein am 27.09.2005, 10:01 Uhr

Beistandschaft

Klärt mich mal bitte auf was das genau ist die Beistandschaft beim Jugendamt. Warum macht man das, welche Vorteile hat das und welche Nachteile?
Danke schonmal, Elkelein

 
34 Antworten:

Re: Beistandschaft

Antwort von Suka73 am 27.09.2005, 10:10 Uhr

gib mal oben bei Suchen Beistandschaft ein.

Nachteile kenne ich keine :o) habe selbst für meinen Sohn die Beistandschaft beantragt, was sich auch schon ausgezahlt hat. Du mußt nicht denken, dass Du damit einen Teil Deiner Betreuung abgibst oder so oder dass die Dir die Bude einrennen und schauen, ob alles in Ordnung ist (das habe ICH z.B. anfangs immer unter Beistandschaft verstanden)

Du rufst beim JA an und fragst, ob sie Dir den Bogen darüber zuschicken können, den füllst Du aus. Wollen halt ein paar Sachen wissen. Vorteil ist der, das Jugendamt tritt vor Gericht oder bei Streitigkeiten im Namen Deines Kindes auf. Beispiel aus meinem Leben: Der KV zahlte von uns selbst festgesetzten Unterhalt, den ich vom JA festsetzen lassen wollte. Hat mich einen Anruf gekostet und die haben ALLES in die Wege geleitet ohne dass ich irgendwas machen mußte. Sie haben sich auch dann eingeschalten, als der KV den Forderungen, seine Gehaltsnachweise einzureichen, nicht nach kam. Sie setzen sich ebenfalls dafür ein wenn er nicht zahlt oder nur unregelmäßig. In meinem Fall telefonieren sie wahnsinnig gern mit meinem Ex :o) was vielmehr bringt als wenn ICH ihm irgendwas sage, was seiner Meinung nach eh immer nur ausgedacht ist oder an den Haaren herbeigezogen. Du mußt wissen, ich möcht ja meinem Ex ständig eine auswischen :o)

Das Ganze ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden, allerdings dauert die Beistandschaft (bin nicht sicher) ich glaube nur bis zum 6ten Lebensjahr... das weiß ich aber wie gesagt nicht.

Ich würds schon machen vor allem wenn Du vielleicht Trouble mit dem KV hast. Kann nicht schaden und schadet Dir und dem Kind nicht.

LG Sue

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nachtrag

Antwort von Suka73 am 27.09.2005, 10:12 Uhr

Sie sind übrigens dann auch vor Gericht für Simon aufgetreten, hätte mir sonst einen Anwalt nehmen müssen.

LG Sue

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Re: Beistandschaft

Antwort von nightingale am 27.09.2005, 11:02 Uhr

>Das Ganze ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden,

yup

>allerdings dauert die Beistandschaft (bin nicht sicher) ich glaube nur bis zum 6ten Lebensjahr...

nope, bis zum 18.

>Nachteile kenne ich keine :o)

kommt aufs gegenüber an.

ausgenommen wenn der/die potentielle zahler/in sich gegen eine einvernehmliche lösung sperrt, sehe ich es als ziemlich armselig an, eigene verantwortung mal einfach so wegzudelegieren, nur weil sich die möglichkeit bietet. gegenüber jemand mit grundsätzlich gutem willen, aber ggf. anderen vorstellungen, halte ich es für einen ziemlichen affront.

been there, seen that...

greetz,
nachtigall

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eigene Verantwortung wegdelegieren????

Antwort von Suka73 am 27.09.2005, 11:10 Uhr

Was hat das bitte damit zu tun? Ich bin nunmal nicht vom Fach und in dem Teil, z.B. was Festsetzung des Unterhaltes angeht, ist das JA wohl wesentlich firmer als ich, oder? Also ob ich mir nun einen Anwalt nehme oder mit dem JA das ganze durchkaue und DIE vor Gericht für mein Kind auftreten (er kanns ja wohl schlecht) wo ist da der Unterschied?

Ich habe Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte gelernt und glaube mir, ich habe in meiner mehrjährigen Laufbahn in mehreren Kanzleien nicht EINE Privatperson erlebt, die einen Prozess ohne Prozessbevollmächtigten geführt und GEWONNEN hat. Gerade in so wichtigen Dingen die das (leibliche?) Wohl meines Kindes angehen, da sehe ich mich dann schon gern in erfahrenen Händen. Die Bezeichnung "armselig" seh ich hier mal als persönliche Beleidigung.

LG Sue

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Re: Beistandschaft

Antwort von tami36 am 27.09.2005, 11:11 Uhr

Hallo,
das vorher gesagte stimmt soweit. Aber dieser Einsatz des Amtes hängt vorallem vom Sachbearbeiter ab. Ich durfte mir schon anhören, dass der KV nicht regelmäßig alle zwei Jahre auf neue Einkommensverhältnisse hin überprüft wird, da sie dies zeitlich gar nicht schaffen. Oder im Moment habe ich eine Sachbearbeiterin, die steht nach einem charmanten Anrufs des KVs bei ihr nun auf dem Standpunkt, dass ich mich mal nicht so haben soll...Der KV ist Polizist, wird eingestuft auf 2500,-€, zahlt aber nur 220,-€, weil er eine geschickte Steuerberaterin hat, die seine Nebenverdienst!!! als Verlustsache verzeichnet.
Im Streitfall vor Gericht übernimmt das Ja im Namen des Kindes die Sache, und man erhält Prozesskostenhilfe.

Grüßle, Tamara

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Re: Beistandschaft@Tami mal wieder *g*

Antwort von Suka73 am 27.09.2005, 11:15 Uhr

Gut, damit dürftest Du recht haben, es ist auch immer vom Sachbearbeiter abhängig und ich habe da wohl mit meinem das große Los gezogen, wobei die vorher auch nicht schlecht und vor allem sehr flink waren. Jedenfalls was so Sachen wie den Unterhalt angingen. Die andere Abteilung (Jugendhilfe) läßt sich da schon eher für einen Antrag ein halbes Jahr Zeit, aber das hat ja jetzt nix damit zu tun :o)

Übrigens, bei unserem Prozess mußte ich gar nichts zahlen, da gegen Frank geklagt wurde. Stimmt, im Namen des Kindes durch das JA für die Stadt München *g* Kosten sind für mich keine angefallen, ich war ja nicht die Beklagte und wir waren im Recht. Die Prozesskosten, die Frank sich hätte sparen können wenn er einfach net so faul gewesen wäre, lagen bei 2.600 Euro. Heftig. Aber nicht meine Schuld. Und ICH hätte das damals NIE vor Gericht durchdrücken können, geschweige denn meinen lieben Ex davon überzeugen hier mal ein wenig Feuer zu machen und sich zu beeilen.

LG Sue

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Re: Beistandschaft@Tami mal wieder *g*

Antwort von vallie am 27.09.2005, 11:17 Uhr

find ich auch frech von nightingale !!!
ich war saufroh über die beistandschaft, denn es ist ja nicht so, daß ae-mütter in geld schwimmen und sich einen anwalt leisten können oder ???
guter willen, haha, daß ich nihct lache, laß es aber unkommentiert !!

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Re: eigene Verantwortung wegdelegieren????

Antwort von nightingale am 27.09.2005, 11:24 Uhr

>Ich bin nunmal nicht vom Fach und in dem Teil, z.B. was Festsetzung des Unterhaltes angeht, ist das JA wohl wesentlich firmer als ich, oder?

hä?

ich dacht, du bist elter und somit hinsichtlich des lebensbedarfes deines kindes wohl wesentlich firmer als jedes ja und jeder ra.

in aufrechten partnerschaften ist es sogar allgemein usus, dies regelmässig ohne selbige zu tun;-).

warum sollte dies, mal gesehen von leck-mich-typen und typinnen, nach einer partnerschaft nicht gehen?

voraussetzung ist da natürlich, dass beide seiten die beschränkungen und notwendigkeiten der jeweiligen gegenseite akzeptieren. die düsseldorfer tabelle u. ä. ist ja zunext mal nur eine hilfskrücke für die gänzlich uneinigen.

also ich finds weiterin armselig, dies eben dahin zu delegieren, SOWEIT kein echter einvernehmlicher einigungsversuch unternommen wurde. einfach nur zu deklarieren "dies und das steht mir nach der dt zu" halte ich allerdings nicht dafür.

>...nicht EINE Privatperson erlebt, die einen Prozess ohne Prozessbevollmächtigten geführt und GEWONNEN hat

nu je, die "umgangs"- und sorgerechtssachen die ich führen musste, habe ich ohne ra "gewonnen"; die mit ra glichen eher einem unentschieden.

greetz,
nachtigall

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Re: Beistandschaft

Antwort von tami36 am 27.09.2005, 11:32 Uhr

tja, ich denke um sich nicht so allein gelassen zu fühlen mit anstehenden Rechtsstreitigkeiten oder um dem Vater etwas mehr amtlichen Druck zu machen, ist eine Beistandschaft das richtige. Schade ist es immer, wenn da erst Druck gemacht werden muss, aber wer offenbart wohl schon gerne sein Einkommen? Und dazu kommt bei vielen Väter der Gedanke vor, dass wir Mütter sie ja nur ausnehmen wollen, und von dem Geld wie die Made im Speck leben.
All die schönen Vorurteile...
Wichtig ist, schon selber am Ball zu bleiben, für die Ämter ist man trotzallem nur eine Akte.
Grüßle, Tamara

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Re: Beistandschaft

Antwort von Suka73 am 27.09.2005, 11:43 Uhr

Der Witz ist ja, ich hab ja nichtmal wirklich Druck gemacht. Fakt war, wir hatten privat einen Betrag festgesetzt. Frank hat sich dann ins Ausland abgesetzt. Mir war das alles zu risky (und ich war damals noch unerfahren in solchen Sachen) Ich wollte einfach einen Bescheid in Händen halten, was Simon zusteht und mehr nicht. Davon abgesehen hat das JA mir öfter ans Herz gelegt, den Unterhalt "richtig" festsetzen zu lassen, käme wohl besser als nur ein eigenmächtig ausgemachter Betrag auf dem Papier. Wenn ER sich dann querstellt, dann bitte schön. Und er war ja sogar einverstanden. Hat halt nur seine Unterlagen nicht eingereicht. Ich kann ja nix dafür, sorry. Ich hab ihn mehrmals in Telefonaten selbst noch dazu angehalten sich damit zu beeilen, da das JA zum Teil schwere Geschütze auffährt.

Ich fühle mich, auch wenn ich ReNo gelernt habe, einfach sicherer wenn ich eine Stelle zur Hand habe, die ich jederzeit fragen und um Hilfe bitten kann. KLar bin ich "vom Fach" aber ich bin nunmal keine Rechtsanwältin und ich habe es oft genug erlebt wie Leute vor Gericht umgefallen sind, OBWOHL sie recht hatten. Aber dabei gings nie um Umgangsrechte oder Sorgerechte, die Prozesse sind ja eh immer von der Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Wie auch immer, was rechtfertige ich mich eigentlich hier *g*

LG Sue

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@suka

Antwort von vallie am 27.09.2005, 11:48 Uhr

...weil du elter bist * ggg*

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Re: Beistandschaft@suka

Antwort von tami36 am 27.09.2005, 11:54 Uhr

Hallo,
bin ja selber etwas vom Fach. Bin Beamtin beim Gericht, allerdings Mietsachen und so.
Klar ist, man kann den besten Anwalt haben, es entscheidet dr Richter...
Außerdem, was heißt SORRY? Wenn er was verpennt, ist er doch eben auch selber dran schuld.Bei ihm geht es um Papiere, bei dir um dich und dein Kind!

Gruß, Tamara

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@Nightingale

Antwort von Fuzzi85 am 27.09.2005, 13:36 Uhr

Muss mich da jetzt auch noch aufregen!!

Ich habe mich gleich für die Beistandschaft entschieden, einfach weil mein ex mich sonst knallhart über den Tisch gezogen hätte!

Ich hab aber trotzdem die volle Verantwortung für mein Kind!!!!!!!!!!!

Ich war sogar so verantwortungsbewußt meinen Ex anzuzeigen. Obwohl: Bearbeiten tut das jetzt auch der Staatsanwalt und nicht ich!!! Hab ich da jetzt auch delegiert????


Schön wenn du das alles hinbekommen hast. Ich hätte das nicht und ich fühl mich trotzdem gut dabei. Frau X vom JA ist sowas wie ein Engel für mich:-)
Ich bin sehr froh sie zu haben!!

Als AE hat man es sowieso schon schwer, wenn man jetzt auch noch verantwortungslos genannt wird nur weil man ne Beistandschaft hat, versteh ich die Welt nicht mehr!!
Natürlich ist es für mich einfacher es Leuten zu überlassen die mehr Ahnung davon haben- was ist daran schlimm???

Ich geh z.b. auch zum Friseur- weil ich keine Haare schneiden kann!! Du etwa nicht????????????

Verwunderte, wütende, verantwortungslose Grüße
Maya

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Re: @Nightingale

Antwort von nightingale am 27.09.2005, 14:26 Uhr

hi,

ich antwortete auf:

>Nachteile kenne ich keine :o)

ich sehe sehr wohl welche und zwar

>ausgenommen wenn der/die potentielle zahler/in sich gegen eine einvernehmliche lösung sperrt

dass selbige/r zahler/in sich düpiert fühlt, wenn es bzgl. des kindes nur noch zur beauftragung einer behörde reicht.

m. e. kann man nicht einen solch kaltschnäuzigen umgang pflegen und zugleich über die unbekümmertheit von zahler/innen in sonstigen belangen nase rümpfen.

sowas kommt halt MANCHMAL von sowas.

das institut der beistandschaft ist ja nicht grundsätzlich verkehrt. es gibt typen/innen denen man halt nur so zumindest an die börse kommt.

es deswegen aber sorglos als nachteilsfrei zu empfehlen halte ich für ...

stell dir mal umgekehrt vor, staat hätte für den betreuungsunterhalt gleiches eingerichtet: wär es korrekt, dass eine amtsperson anlasslos, einfach auf veranlassung des zahlers/der zahlerin hin, das betreuungsverhalten überprüft und anhand einer allgemeinen richtschnur festsetzt, ansonsten mit klage droht?

deswegen

>also ich finds weiterin armselig, dies eben dahin zu delegieren, SOWEIT kein echter einvernehmlicher einigungsversuch unternommen wurde. einfach nur zu deklarieren "dies und das steht mir nach der dt zu" halte ich allerdings nicht dafür.

greetz,
nachtigall

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daneben getroffen

Antwort von Gügi am 27.09.2005, 14:37 Uhr

Tach Fuzzi85,

wenn gar nicht sicher ist, daß das gegenüber nicht kooperativ ist, kann
eine Beistandschaft viel Porzellan zerschlagen. Warum soll mann denn gleich
zum JA rennen, ohne eine gütliche
Einigung versucht zu haben?

Ich habe von der Geburt meines 4. Kindes
über das JA und eine entsprechende Beistandschaft erfahren. Da war dann auch mit angeführt, wie das Kind denn hieß. Vaterschaft und Unterhaltsansprüche habe ich sofort mit den entsprechenden Unterlagen anerkannt.
Um aber überhaupt einen Umgang herzustellen, konnte ich das JA nicht
beistandschaftlich brauchen.
Schon daran kann man sehen, was väterlicher Umgang überhaupt wert ist:
ein Dreck.

Greets Gügi

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Re: @Nightingale

Antwort von nightingale am 27.09.2005, 14:42 Uhr

ich vergass:

>Ich geh z.b. auch zum Friseur- weil ich keine Haare schneiden kann!! Du etwa nicht????????????

nein;-)

greetz,
nachtigall

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Re: Beistandschaft

Antwort von LoveMum am 27.09.2005, 14:55 Uhr

Danke,Leute!
Ich wußte bis eben nicht mal,das es sowas gibt.Nächste Woche werde ich mal fragen bis zu welchem Alter eine Beistandschaft genehmigt wird.Das wäre für mich die ideale Lösung bei meinem "tollen" Ex-Mann.Und an nightingale:Ich finde,du bist ganz schön provozierend,hast du viel Frust oder so?Dann laß den doch lieber in irgendeinem Chat ab anstatt hier.

Gruß LoveMum

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Re: Beistandschaft

Antwort von nightingale am 27.09.2005, 15:08 Uhr

>Und an nightingale:Ich finde,du bist ganz schön provozierend,hast du viel Frust oder so?Dann laß den doch lieber in irgendeinem Chat ab anstatt hier.

ach mädchen...

bestimmst du hier die genehmheit der beiträge?

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@nightingale

Antwort von LoveMum am 27.09.2005, 15:17 Uhr

Nö,eigentlich nicht.Aber wenn's so wäre,würde ich dich wahrscheinlich sperren lassen.
Ach,ich wollte jetzt nicht genauso anfangen mit dem Rumgezicke denn ich bin hier weil ich Erfahrungen austauschen und Anregungen einholen möchte ohne zu provozieren oder gar zu verletzen.Denk mal darüber nach...
lieben Gruß LoveMum

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Re: @nightingale

Antwort von nightingale am 27.09.2005, 15:32 Uhr

>weil ich Erfahrungen austauschen und Anregungen einholen möchte

deren gibts halt manchmal welche, die so gar nicht ins eigene weltbild passen mögen. in diesem sinne:

>Denk mal darüber nach...


greetz,
nachtigall

btw:

>würde ich dich wahrscheinlich sperren lassen.

warum?

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Re: @nightingale

Antwort von LoveMum am 27.09.2005, 15:45 Uhr

Oh,mann!Bin ich hier jetzt doch in einem Chat gelandet oder wie?Du hast Recht,manche deiner "Anregungen" passen wirklich nicht hier rein aber bleib mal so wie du bist,du bringst vielleicht etwas "Feuer" in dieses Forum was du ja vielleicht auch beabsichtigst.Sperren würde ich dich deshalb weil du eine Spur zu verletzend bist.
Das war jetzt auch meine letzte Antwort an dich.Aber wahrscheinlich mußt du das letzte Wort haben also warte ich mal noch eben deine Reaktion ab....
Ganz lieben Gruß
LoveMum
P.S.Aber nicht,daß du jetzt meinen GANZEN Text kopierst.;)

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die nachtigall ist ein mann...

Antwort von vallie am 27.09.2005, 15:51 Uhr

...na dann ist mir alles klar...

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Re: die nachtigall ist ein mann...

Antwort von nightingale am 27.09.2005, 15:52 Uhr

wie schön

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Behauptung

Antwort von Richie am 27.09.2005, 16:19 Uhr

Hallo LoveMum,

es wäre natürlich angesagt, mal genau
darzulegen, welche von nightingale's
Aussagen denn verletzend oder ''eine ''Spur zu verletzend''oder ''provozierend'' nun waren.
Du behauptest irgendwas, belegst es aber nicht.
Und wer, wie du hier, das letzte Wort ansteuert, sollte sich nicht unfairerweise in eine Letzte-Wort-Unterstellung flüchten und dem Gegenüber
eine (sachliche) Antwort erschweren.

MfG Richie

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Re: Behauptung

Antwort von LoveMum am 27.09.2005, 17:30 Uhr

Hi,Richi!
Beleidigend finde ich das Wort "armselig" denn es bezieht sich doch wohl hier auf die Person somit ist damit also Elkelein gemeint.Ich finde,wenn mann hier mit"redet" sollte man auch auf die Wahl seiner Worte achten.Provozierend finde ich die Art,WIE er(?)antwortet.Textzeilen kopieren u.mit wenigen Worten beantworten kommt in meinen Augen nicht gut an.Aber da hat auch wieder jeder andere Ansichten...
Und ob meine Flucht unfair war oder nicht:Hätte ich den Dialog nicht so beendet,würde ich jetzt noch mit ihm(?)hin-u.herschreiben.Das gehört vielleicht in einen Chat aber nicht in ein Forum.
Gruß LoveMum

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Nachtrag

Antwort von LoveMum am 27.09.2005, 17:38 Uhr

Korrektur:Nicht nur Elkelein u.Suka sondern alle,die sich Hilfe holen werden als "armselig" bezeichnet.

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Re: Behauptung

Antwort von Richie am 27.09.2005, 17:55 Uhr

Hallo LoveMum,

na ja, nightingale schreibt doch

**''ausgenommen wenn der/die potentielle zahler/in sich gegen eine einvernehmliche lösung sperrt, sehe ich es als ziemlich armselig an...''**

was doch eindeutig heißt, daß er es ohne
Anhaltspunkte für eine Verweigerungs-
haltung für armselig hält.
Ich denke auch, wer eine Beistandschaft blindlings einrichtet, handelt ''armselig''.
Sogar umgangssuchende Väter werden beim Jugendamt z u e r s t gefragt, ob sie
es zuerst mit der Mutter in persönlichem
Gespräch versucht hätten, und ihnen wird
bei Verneinung aufgetragen, es doch erst
unmittelbar zu probieren.

Gelten hier zweierlei Maß?

MfG Richie

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Re: Behauptung

Antwort von LoveMum am 27.09.2005, 18:13 Uhr

Hallo Richie!
Ich glaube nicht,daß jemand eine Beistandschaft "blindlings" einrichtet.Jede Frau oder jeder Mann weiß doch,wie der oder die Ex sich in der Vergangenheit verhalten hat und ob man sich mit demjenigen vernünftig über die Zukunft unterhalten kann.Ich z.B.weiß,daß bei meinem Ex Hopfen u.Malz verloren ist und somit eine Beistandschaft ein wahrer Segen für mich und meine Kinder wäre.Und auch wenn er sich beim JA kooperativ zeigen würde so weiß ich doch,das an ihm ein echter Schauspieler verloren gegangen ist.Also wie gesagt,ich halte es keineswegs für armselig.
Gruß LoveMum

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Re: Beistandschaft

Antwort von pepper70 am 27.09.2005, 20:15 Uhr

Ich weiß gar nicht, warum die Beistandschaft hier, in den vorangegangenen Beiträgen so negativ ausgelegt wird. Das Ganze ist doch dazu da, um zum Wohle des Kindes und vor allem im Sinne des Kindes zu handeln. Hat nichts zu tun mit "...wenn normaler Umgang miteinander nicht mehr möglich ist" oder so. Wir z. B. (mein Ex und ich, Trennung in 12. SSW, meine Süsse nun 4 Monate) haben die Beistandschaft dazu genutzt, die vermögensrechtliche Seite ein für alle mal schriftlich zu fixieren. Und das beim JA kostenlos, statt mit Anwalt, Notar gegen Gebühr. Außerdem weiß man nie, wie sich unser beider Leben weiter entwickelt, ob ein freundliches Miteinander weiterhin möglich ist etc... warum sollte unsere Tochter irgendwann mal darunter leiden und ihren Unterhalt nicht bekommen (denn es geht um IHREN Unterhalt, nicht um meine Belange).

Im Nachhinein bin ich sehr froh über die Regelung, so hat sie einen UMSETZBAREN Anspruch gegenüber ihrem Vater und er kommt nicht dazu, die Zahlung mal zu "vergessen". Außerdem kümmert sich das JA um die jährliche Anpassung, ist doch prima für alle Beteiligten!

Grüßli, pepper

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Re: Beistandschaft

Antwort von Elkelein am 28.09.2005, 7:16 Uhr

Puh.....da hab ich wohl ne Lawine losgetreten. Und das mit ner kleinen Frage-kleine Ursache grosse Wirkung oder so.
Ich fühle mich auch von dem Begriff "armseelig" jetzt weder angesprochen noch beleidigt da ich ja lediglich gefragt habe was das ist.
Und jetzt auch noch schnell zum Hintergrund der Frage: Mein Mann und ich haben und einvernehmlich geeinigt, er zahlt weniger als er müsste und ich bin damit einverstanden, schon seit fast einem Jahr. Nur jetzt brauch ich, für einen Antrag, einen Unterhaltstitel. Den gibt es aber durch die Einvernehmliche Lösung nicht. Und soweit ich weiss bekommt man so einen Titel übers Jugendamt. Und so hab ich eben über Beistandschaft gelesen und wollte nun wissen was das ist.
Also hat es bei mir jetzt sowieso nichts mit einvernehmlich oder nicht oder sonstigem zu tun. Soviel zu den Theorien einer gewissen Person hier.

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Re: Beistandschaft

Antwort von nightingale am 28.09.2005, 8:33 Uhr

moin,

>...Mein Mann und ich haben und einvernehmlich geeinigt... für einen Antrag, einen Unterhaltstitel. Den gibt es aber durch die Einvernehmliche Lösung nicht. Und soweit ich weiss bekommt man so einen Titel übers Jugendamt.

ist doch toll, genau so sollte es eigentlich laufen. den titel erhält der vater übrigens auch ohne dass du eine beistandschaft beantragst. sofern noch kein titel existiert einfach zum ja, zu titulierenden betrag nennen und fertig.

btw: für welchen antrag brauch man einen titel? das find ich (behördlicherseits) dann ebenfalls ärmlich.

>Also hat es bei mir jetzt sowieso nichts mit einvernehmlich oder nicht oder sonstigem zu tun. Soviel zu den Theorien einer gewissen Person hier.

wenn du mich meinst: ich habe weder dir noch sonst jemand irgend etwas unterstellt; lediglich darauf hingewiesen, dass man mit einer beistandschaft, je nach den umständen, unnötig porzellan zerschlagen kann.

greetz,
nachtigall

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Re: Beistandschaft

Antwort von Elkelein am 28.09.2005, 8:37 Uhr

Für das Arbeitsamt braucht man den Titel, der Nachweis über die regelmässige monatliche Zahlung reicht denen nicht aus :-(

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Re: Behauptung

Antwort von nightingale am 28.09.2005, 8:39 Uhr

moin,

>Ich glaube nicht,daß jemand eine Beistandschaft "blindlings" einrichtet.

tja, da habe ich halt andere meinung und erfahrungen.

und nun möge der geneigte leser sich seins dabei denken, für mich eod,

greetz,
nachtigall

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Re: Beistandschaft

Antwort von nightingale am 28.09.2005, 8:42 Uhr

echt?

welche rechtsgrundlage nennen die?

find ich ja unverschämt.

muß man für die monatliche mietzahlung auch einen titel ausstellen, oder reicht da ein privatschriftlicher vertrag...

würde ich mir so erstmal nicht gefallen lassen (schon klar; schwierig, wenn man auf das geld angewiesen ist...).

greetz,
nachtigall

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