Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vickyp1234 am 20.11.2013, 21:30 Uhr

Berufliche Nachteile

Mein Anwalt hat mir das damals so erklärt, dass der Ehemann nach der Scheidung noch nachehelichen Unterhalt zahlen muss, wenn die Frau berufliche Nachteile durch Kinderbetreuung o.ä. hat. Das heißt, wenn sie vielleicht in einem anderen Beruf als dem erlernten arbeiten muss (so wie ich...) und dort weniger verdient.

Aber das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein. Zudem ist es ja auch so, dass solche Verhandlungen die Scheidungskosten in die Höhe treiben, weil jeder seinen eigenen Anwalt braucht.

Wenn Du nun noch Stunden aufstocken könntest und Ihr die Hortkosten dann aufteilt - würde das vielleicht was nützen?

 
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