Geschrieben von SaLeLo am 05.06.2012, 17:52 Uhr |
Besondere Anschaffungen fürs Kind
HAllo
Vater zahlt regelmäßig Unterhalt. Meine Tochter kommt nächszes JAhr zur Schule. Muß er sich trotz das er Unterhalt zahlt an den Kosten beteiligen? Zb für Schulranzen, Bücher, etc. ?
Weiß das jemand?
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von LaLeMe am 05.06.2012, 18:13 Uhr
weiss ich nicht, ich bekomme auch regelmässig für die kids unterhalt, daher komme ich gar nicht auf die idee, zu fragen, ob er mir noch zu was anderen geld geben kann.
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von Fru am 05.06.2012, 18:35 Uhr
nein, muss er nicht, aber falls Du Sozialleistungen bekommst, kannst Du 100 Euro Schulgeld beantragen...
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von brina32 am 05.06.2012, 18:37 Uhr
Hallo,
nein dies ist im Unterhalt enthalten,
aber was Du machen kannst, Lernmittelfreiheit beantragen oder an der Schulbuchausleihe teilnehmen, dies ist günstiger.
Aber vielleicht fragst Du mal den KV ob er sich nicht an dem Schulranzen beteiligen möchte?
Gruß
Brina
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von Katinkasmom am 05.06.2012, 19:51 Uhr
müssen muß er nicht, vielleicht macht er aber, wenn Du ihn fragst? bei uns würde das klappen :o)
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von Petra28 am 05.06.2012, 21:26 Uhr
Nein, weil das vorhersehbare, planbare Anschaffungen sind.
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von chartinael am 05.06.2012, 22:43 Uhr
Keine Ahnung ob er muß, aber als die Große zur Schule kam, haben wir alles geteilt.
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von Holly Friday am 05.06.2012, 22:53 Uhr
Hi,
nein, muss er nicht!
Derlei Kosten werden durch den Unterhalt abgegolten.
Frag' mal meinen Mann, den fiesen, reichen Geizkragen.
Viele Männer, die ich kenne, händeln das lockerer, aber müssen müssen sie nicht.
LG
Holly
Re: Besondere Anschaffungen fürs Kind
Antwort von nociolla am 05.06.2012, 23:11 Uhr
Kenne es auch wie hier geschrieben das er nicht muss da im Unterhalt enthalten.
Doch mein Anwalt sagte damals das kommt auch auf den Unterhalt an .
Wenn es nur der Mindestsatz ist kann man davon auch nur das Mindeste also das normale Leben Finanzieren und nicht noch etwas zurücklegen.
Wenn es mehr ist kann man etwas zurücklegen für so Planbare Dinge.
Ich bekomme dadurch zum Unterhalt alles zur Hälfte bezahlt.
Klassenfahrt, Klassenausflüge und alle kosten die in der Schule anfallen.
Gut nicht Arbeitsmaterial wie Blöcke oder Stiefte.
Inzwischen ohne Streß nur den Zettel von der Schule mit geben und es kommt auf mein Konto.
Leider war das zur Einschulung nicht so da habe ich alles alleine bezahlt.
Ob wohl seine Mutter hat einen Ranzen bezahlt.
Doch mit der verstehe ich mich auch gut.
Frage dich einfach mal ob er was zu geben würde.
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