Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Karokatze am 02.01.2008, 9:16 Uhr

besuchsrecht?

Guten Morgen,

ich rate dir, dich zur Regelung des Besuchsrechts an das Jugendamt oder eine andere neutrale Stelle zu wenden. Dort kann man die Möglichkeit des betreuten Umgangs prüfen. Versuche, dich so gut wie möglich über seine Krankheit zu informieren und darüber, ob er in Behandlung ist und wie sie verläuft. Evtl. geht das ja mit Hilfe seiner Familie oder Ex. Auch über die Möglichkeit der Vererbung, ich glaube nämlich nicht, dass das etwas mit dem Kontakt zu tun hat. Daher halte ich es für wichtig, dass du dich so gut wie möglich informierst, damit du mit deinen Ängsten besser umgehen kannst.

Meiner Meinung sollte dein Bestreben nicht sein, den Umgang zu verhindern, sondern ihn so sicher wie möglich für dein Kind zu gestalten. Und diese Möglichkeit hast du am ehesten, wenn du vernünftig und mit Ruhe an die Sache herangehst.

Liebe Grüße
Karo

 
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