Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von LouMax am 03.08.2004, 12:41 Uhr

Besuchsrecht

....schau mal im Netz unter dem Schlagwort "Besuchsrecht". Ein ähnlicher Fall liegt bei meiner Nachbarin: die Tochter - gleich alt - sollte zum Vater - auch über Nacht. Das hat sie abgelehnt. das Familiengericht hatte ihr recht gegeben - das Kind darf erst mit 6 Jahren über nacht bleiben. In diesem Alter ist es für ein kleines Kind wichtig, öfter aber weniger Stunden mit dem Vater zusammen zu sein. Erst wenn die kleine älter wird dann darf der Abstand auch größer sein und dafür länger.
Soltest Du zweifel an dem Wohlergehen deiner tochter bei ihm haben, dann gehe mals zum Jugendamt und teilen denen die Sachlage mit und/oder auch zum ASD und hole Dir dort unterstützung. Schreibe auf, wann ihr ausmacht, dass die kleine den vater sihet und wann er wirklcih auftaucht bzw. das besuchsrecht wahrnimmt. Besthe notfalls auf begleiteten Umgang, falls Du berechtigte zweifel am Wohlergehen Deiner Tochter bei ihm hast.
Lass ihn vors Familiengericht gehen. Das wird zwar derzeit ein wenig nerven für Dich bedeuten, aber Du wirst sicherlich gewinnen. Du kannst für Deine situation, falls sie finanziell angespannt ist, auch PKH beantragen.
Falls die situation für Dich mit ihm so unerträglich ist, wäre es möglich umzuziehen???

Liebe Grüße & viel erfolg

LouMax

 
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