Geschrieben von RainerM am 07.04.2005, 13:38 Uhr |
Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter!
Hi,
erstmal lebt ihr erst in der Trennungszeit und da fällt Trennungsunterhalt an.
Die Berechnung ist so nicht zu sagen, das sollte dir dein Antwalt ausrechnen.
Entscheident ist, wie leistungsfähig dein Mann ist, also was er verdient und wie hoch eure gemeinsamen Sschulden und andere Belastungen sind.
Kläre das beim Anwalt.
Gruss
- Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter! - Antje* 06.04.05, 22:15
- Re: Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter! - desireekk 06.04.05, 22:28
- Re: Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter! - RainerM 07.04.05, 13:38