Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von RainerM am 07.04.2005, 13:38 Uhr

Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter!

Hi,
erstmal lebt ihr erst in der Trennungszeit und da fällt Trennungsunterhalt an.

Die Berechnung ist so nicht zu sagen, das sollte dir dein Antwalt ausrechnen.

Entscheident ist, wie leistungsfähig dein Mann ist, also was er verdient und wie hoch eure gemeinsamen Sschulden und andere Belastungen sind.

Kläre das beim Anwalt.
Gruss

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.