Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.01.2014, 9:45 Uhr

bitte mal Hilfe für eine Freundin (Ralph evtl?)

Der KV ist - bei entsprechendem Einkommen - auch für sie zuständig. Zumindest in den ersten drei Jahren nach der Geburt des gemeinsamen Kindes. Stichwort: Betreuungsunterhalt.

 
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