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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 12.12.2011, 11:05 Uhr

Darf ein Lehrer mit einer Dritten Person über mein Kind reden?

Also mit einem mir Unbekannten zb. dem Vater des Lehrers?

Nähere Infos lieber nur per PN wer möchte

gruss Chrissie

 
9 Antworten:

Re: Darf ein Lehrer mit einer "Dritten" Person über mein Kind reden?

Antwort von Leewja am 12.12.2011, 11:27 Uhr

naja, nicht mit namen würde ich sagen...


ich rede mit meinem mann auch über patienten, die mir nahegehen (oder die mich unfassbar nerven), aber eben nie, never ever mit namen

über welche, die er auch nur potentiell kennen könnte schon erst recht nicht, da nicht mal verschlüsselt...

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Re: Darf ein Lehrer mit einer "Dritten" Person über mein Kind reden?

Antwort von februar2007 am 12.12.2011, 11:44 Uhr

Kommt auf die Situation an, würde ich sagen.
Wir Lehrer sind auch keine Götter und freuen uns manchmal über eine unabhängige Meinung.
Ich frage meinen Freund auch mal, ob er eine Idee hat, wie ich mit SchülerIn XY umgehen soll. Leider sind wir nämlich Einzelkämpfer in der Schule. Jeder macht so sein Ding, viele wollen das auch so und wünschen keine Reflexion ihres Verhaltens und Unterrichts. Da steht man oft allein da.

Wäre lieb, wenn du die konkrete Situation schildern könntest, dann kann man vielleicht besser drauf eingehen.

Liebe Grüße

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Re: Darf ein Lehrer mit einer "Dritten" Person über mein Kind reden?

Antwort von Schreckschraube am 12.12.2011, 11:55 Uhr

Naja, manchmal muss man sich Luft machen...

Wir sprechen im Lehrerzimmer über die Kinder. Das ist allerdings auch sinnvoll, damit man nicht zweimal auf einen gleichen Trick hereinfällt oder damit man Rücksicht nehmen kann, wenn ein Kind ein Problem hat.
Natürlich nicht, wenn ausdrücklich Schweigen vereinbart wurde mit Eltern oder Kind.
Zu Hause erzähle ich aber auch einiges. Da ich jedoch nicht am Schulort wohne, kennt mein Freund dann die Kids auch nicht.

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Re: Darf ein Lehrer mit einer "Dritten" Person über mein Kind reden?

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.12.2011, 12:12 Uhr

Kommt ja auch drauf an, über was.

Ich habe diverse Lehrerinnen im Bekanntenkreis, die durchaus auch Kinder unterrichten, die ich kenne, zum Beispiel weil sie hier im Haus wohnen. Und ich glaube nicht, daß es problematisch ist, wenn eine Lehrerin erzählt: "Die xxx hatte heute aber ein süßes Kleid in der Schule an!" oder auch "Der yyy hat bei der Schulaufführung mitgemacht und war sooo niedlich, als er sich im dritten Akt verhaspelt hat!"

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Re: Darf ein Lehrer mit einer "Dritten" Person über mein Kind reden?

Antwort von Savanna2 am 12.12.2011, 13:41 Uhr

HAllo,

über KLeider und so was sicher nicht, aber je nachdem wie persönlich die Dinge sind und wenn die Leute noch bekannt sind dann fände ich es nciht ok.

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Re: Darf ein Lehrer mit einer "Dritten" Person über mein Kind reden?

Antwort von zimtstern76 am 12.12.2011, 15:21 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass sich auch Lehrkräfte an die Schweigepflicht halten müssen, besonders dann, wenn es eher problematische Themen betrifft.

Unsere Lehrerin hatte sich auch des öfteren negativ über einige Kinder in ihrer Klasse geäußert und zwar nicht persönlich bei den Eltern des betreffenden Kindes, sondern gegenüber anderen Eltern aus der Klasse. Das hat schon Ärger gegeben, was ja auch nachvollziehbar ist.

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Die ehemalige Klassenlehrerin meines Sohnes hat mal gegenüber einer anderen Mutter

Antwort von FrauKrause am 12.12.2011, 17:31 Uhr

(Elternsprecherin) bezüglich meines Sohnes geäußert: "Wie kann man denn sein Kind SO rumlaufen lassen?!!". Mein Sohn hatte sich die Haare lang wachsen lassen, als das modern wurde. Länge so bis zur Schulter. Als die Mode aufkam, war er zunächst der einzige in der Klasse mit etwas längeren Haaren, aber die Mode war ja nun bekannt. Die entsprechende Mutter hat mir das dann weitererzählt mit dem Bemerken, ich solle die Haare nun bloß deswegen nicht abschneiden lassen, das wäre doch toll, ihrer würde sich auch die Haare lang wachsen lassen wollen. Es handelte sich um eine ältere Lehrerin, die jetzt pensioniert wurde, sie hätte wohl wissen müssen, wos langgeht. Natürlich sind die Haare dran geblieben und es handelt sich eher um eine Lappalie, aber dennoch... Geht gar nicht. Ich war damals ziemlich entsetzt über ihre Bemerkung...



LG fk

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"Darf" sicher nicht - wozu auch? Praxis ist natürlich anders ...

Antwort von Mucki+Ninchen am 12.12.2011, 20:26 Uhr

Von "dürfen" kann wirklich keine Rede sein! Ich persönlich finde sowas auch eine Frechheit. Gehts nur um das hübsche Kleid oder die tolle Schulaufführung - okay. Aber alles, was mein Kind, seinen Charakter, seine Leistung oder sein Verhalten angeht, hat im Lehrerzimmer und im Klassenraum zu bleiben.

Im Kindergarten wurde mir mal zugetragen, dass eine (bis dahin befreundete) Mutter mit 2 Erzieherinnen über mein Kind gesprochen hat. Mein Kind ist manchmal etwas speziell (nicht verhaltensgestört, sondern einfach nur eigensinnig), was diese Mutter dazu inspirierte, den Erzieherinnen zu erläutern, dass sie mir doch bitte nahelegen sollen, mit meinem Kind eine Psychologin zu besuchen.

Da die Erzieherinnen, anstatt mit mir zu reden, dann lieber mit einer weiteren Mutter darüber sprachen, die es dann freundlicherweise mir erzählte, war dort erstmal Rambazamba in der Hütte! Sowas geht nämlich gar nicht und ist eine absolute Frechheit!!

Die Erzieherin bekam dann übrigens eine Abmahnung. Und ich würde es jederzeit wieder "anzeigen".

Gruß, M

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Re: durchaus

Antwort von Benedikte am 12.12.2011, 23:12 Uhr

Vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit kann durchaus abgewichen werden- wenn es denn einen Grund gibt. Nicht, weil man einfach schwatzhaft oder jemand anders neugierig ist. Aber wenn dein Kind verwahrlost ist, blaue Flecken hat- dann kann die Lehrerin das durchaus mit dem Jugendamt oder gleich der Polizeit besprechen. Wenn ein Kind von Missbrauch erzaehlt-oder es dafuer Anzeichen gibt-dann darfst Du nicht erwarten, dass die Lehrerin das fuer sich behaelt. Kurzum- wenn die Weitergabe von Informationen dem ;Kindeswohl dient und die dritte Person ein dienstliches Interesse hat oder Recht auf Wissen, dann kann die Lehrerin das sehr wohl machen. Und da ist es auch egal, ob Du den oder die dritte kennst. aber einfach aus Daffke gegenueber Leuten, die kein Recht auf Wissen haben- nein. Und da ist es auch egal, ob Du die dritten kennst oder nicht- Lehrer duerfen auc Deinen Nachbarn, die Dich kennen, nichts ueber Dein Kind sagen. Abgesehen von der Rechtslage- einer meiner Söhne hat sich eine Zeitlang schwer danebenbenommen- da sind wir immer einbestellt worden- und ich bin hundert pro sicher, dass die Lehrerin sich über den ausgelassen hat. denn immer, wenn sie uns den Kopf wusch, sprach sie von " wir hier meinen". Und da muss ich sagen- das finde ich auch total normal und richtig wenn die sich untereinander austauschen und abstimmen, wie sie vorgehen. FRage ist nur, ob Dir das für Deinen all weiterhilft. Wenn Das Wohl deines Kindes jedenfalls gefährdet ist, kannst Du nicht auf schweigepflicht hoffen. Benedikte

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