Geschrieben von 32+4 am 17.06.2018, 12:38 Uhr |
das gilt erst ab ü12 Jährige
das o.g. Kind ist 9 Jahre, da gibt es kein Mindesteinkommen des Empfängers
Erst ab 12 gilt, dass entweder der Empfänger mind.600€ selber verdient oder das betreffende Kind kein Sozialgeld erhält bzw. durch das Zahlung UHV der Hilfeanspruch beim Jobcenter nicht mehr besteht. Gilt auch nur, wenn die Familie alg2 bezieht.
- Unterhaltsvorschuss - OlliMolli 15.06.18, 19:20
- Re: Unterhaltsvorschuss - Garnele08 15.06.18, 20:02
- Re: Unterhaltsvorschuss - OlliMolli 15.06.18, 20:13
- Re: Unterhaltsvorschuss - Garnele08 15.06.18, 20:43
- das gilt erst ab ü12 Jährige - 32+4 17.06.18, 12:38
- Re: Unterhaltsvorschuss - OlliMolli 15.06.18, 20:13
- Re: Unterhaltsvorschuss - sara31 15.06.18, 22:40
- Re: Unterhaltsvorschuss - OlliMolli 16.06.18, 23:25
- Re: Unterhaltsvorschuss - Garnele08 15.06.18, 20:02
Kann sich ein Vater denn alles erlauben?
Update: Papa kam zur Graduaton / Schulabschluß
Zusammenziehen er zahlt 1/3 ich 2/3 weil ich zwei Kinder habe????????
Unterhaltsvorschuss ab 12 auch bei Alg I?
Eilantrag Sorgerecht / Verzichtserklärung der Mutter
Eilantrag Sorgerecht / Verzichtserklärung der Mutter
Unterhaltstitel
1. Urlaub mit Baby
KV an Zahlungen erinnern?