Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 17.06.2018, 12:38 Uhr

das gilt erst ab ü12 Jährige

das o.g. Kind ist 9 Jahre, da gibt es kein Mindesteinkommen des Empfängers
Erst ab 12 gilt, dass entweder der Empfänger mind.600€ selber verdient oder das betreffende Kind kein Sozialgeld erhält bzw. durch das Zahlung UHV der Hilfeanspruch beim Jobcenter nicht mehr besteht. Gilt auch nur, wenn die Familie alg2 bezieht.

 
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