Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 16.10.2013, 9:26 Uhr

Das ist doch quatsch!

"Sie will den Vertrag jetzt kündigen und einen anderen Vertrag, er will das nicht. Das JA kann ihn tatsächlich nicht dazu zwingen, das kann nur ein Richter, aber einfach aussetzen kann sie den Vertrag nicht. Der gilt, bis ein anderer gilt - wieder gemeinsam vereinbart, oder eben von einem Richter "verordnet"."

Zeig mir den Richter, der auf die Einhaltung einer solchen Vereinbarung pocht, nur weil da eine Unterschrift der Mutter drunter ist. Wenn grundlegende Dinge nicht funktionieren (wie z.B. das Hausaufgaben gemacht werden müssen), kann man die Regelung ganz klar auch einseitig einfach kippen.

 
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