Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Angel28 am 06.07.2005, 19:11 Uhr

Das kann doch nicht so einfach sein oder?

Also: Ich habe eine Bekannte, die schwanger ist, lebt mit ihrem Freund nicht zusammen, er wollte das Kind auch nicht.Haben uns heute zum Kaffee getroffen, da erzählte sie mir, das sie den Vater des Kindes nicht angeben würde- sie würde einfach sagen, das sie besoffen war und den Namen des vermeintlichen Vaters nicht kennt, sie sich nur noch vage daran erinnern kann, das er aus Holland kam. Ich selber bin auch AE aber ich habe den Namen etc angegeben, er zahlt auch und sieht die Kleine. Ist es denn so einfach jemanden nicht für die Vaterschaft an zu geben?Kapiere das nicht ganz ehrlich gesagt.....

 
9 Antworten:

Bestimmt nicht....

Antwort von monavb am 06.07.2005, 19:21 Uhr

Hallo,

genau dieses Thema betrifft mich auch.
Nur das der KV will, dass ich beim JA angeben soll, dass ich nicht weiß wer der Vater sei ( bin im 7. MOnat).

Ich werde das nicht tun. Das sollte deine Freundin auch nicht!

Ich bin mal gespannt auf Antworten, kenn mich nämlich auch nicht aus.

VlG
Simone

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Re: Bestimmt nicht....

Antwort von Angel28 am 06.07.2005, 19:28 Uhr

Hi!
Ich kapier das nicht wirklich.Zu einem Kind gehören immer zwei und meine Meinung ist, das dann nicht nur einer die Verantwortung tragen sollte und der andere behält Job, Geld Freizeit etc.
Sie hat das locker flockig erzählt...wäre ja kein Thema das so zu machen.

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Re: Bestimmt nicht....

Antwort von Leena am 06.07.2005, 20:19 Uhr

Ich habe bei meinem "großen" Kind den Vater auch nicht angegeben, allerdings hat mich auch nie wirklich jemand nach ihm gefragt. Auf der Geburtsurkunde stehen eben keine Eintragungen unter der Rubrik "Vater", und nach einiger Zeit hatte ich dann zwei Schreiben vom Jugendamt bekommen, in denen sie mir ihre Unterstützung bei der Ermittlung der Vaterschaft, Geltendmachung der Unterhaltsansprüche etc. angeboten haben, aber ich habe höflich gedankt, und das war's. Allerdings habe ich auch nie irgendwelche öffentlichen Leistungen wie Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss o.ä. geltend gemacht, dann wäre mit Sicherheit sehr wohl nachgefragt worden bzw. ich hätte mir den Unterhalt, den er hätte zahlen müssen, wenn er bekannt wäre, als fiktives Einkommen anrechnen lassen müssen, weil ich ja bewusst darauf verzichtete, die Ansprüche geltend zu machen... was ich auf völlig okay finde, warum sollten "die Steuerzahler" dafür aufkommen, wenn ich keine Angaben machen möchte - ist ja nicht deren Sache... ;-)

Ich habe mich übrigens damals bewusst dafür entschieden, den leiblichen Vater nicht anzugeben, da er das Kind (nachdem wir uns beide bewusst für ein Kind entschieden hatten!) komplett ablehnte, mich zu einer Abtreibung drängen wollte etc. Nach allem, was da gewesen war, wollte ich einfach kein Geld von ihm, was er mir nicht freiwillig geben würde, und wenn er sich fürs Kind interessierte, sollte dieses Interesse von ihm kommen, ich würde es ihm nicht "hinterher tragen". Ich wollte ihn nicht in eine Vaterrolle drängen, wenn es nicht von ihm aus käme... es ist übrigens nicht gekommen, das Kind ist mittlerweile über 6 Jahre alt, und er hat es konsequent abgelehnt, es je zu sehen oder seine Existenz überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Aber das ist ein anderes Thema... :-(

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Re: Bestimmt nicht....

Antwort von Angel28 am 06.07.2005, 20:38 Uhr

Hm heftige Geschichte bei Dir. Ich denke sie muß zum Amt gehen, da sie ja nicht mit dem KV zusammen lebt und von irgendwo muß ja das Geld kommen.

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Re: Bestimmt nicht....

Antwort von monavb am 06.07.2005, 21:21 Uhr

ich finde es von deiner freundin ein wenig zu sehr auf die leichte schulter genommen.
schließlich geht es nicht nur um laufenden unterhalt, sondern auch um erbansprüche, evtl. halbwaisenansprüche.
ganz abgesehen von der moralischen verpflichtung die man einem kind gegenüber hat.
wie erklärt man denn sowas später mal seinem kind, wenn es nach dem vater fragt *kopfschüttel*

vlg
simone

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hatte überlegt

Antwort von Suka73 am 06.07.2005, 21:44 Uhr

es so zu tun nachdem klar war, dass Frank kein Interesse hat. Habe auch Freunde u Familie gefragt und habe kurzzeitig beim Ausfüllen dieses Bogens im KH nachgedacht ob ich Frank als Vater angebe, aber er hatte die VS eh schon anerkannt...

Ich habe mir damals gedacht, dass ich nicht möchte, dass in der Geburtsurkunde von Simon "Vater unbekannt" steht - weils eine Lüge wäre. Das könnte ich Simon nicht antuen, ich kenne den Vater und immerhin habe ich ihn mal geliebt. Davon abgesehen, anzugeben dass der Vater unbekannt ist heißt auch im Zweifelsfall auf viel Unterhalt zu verzichten bzw. auf mehr als man vom JA bekommt!!!! Das ist mehr oder weniger das Geld des Kindes Deiner Freundin - darüber sollte sie mal nachdenken. Und nur aus puren Egoismus, um dem Typen eins auszuwischen oder weil sie ihm einen Gefallen tun will oder weil sie heute sauer ist weil er das Kind nicht möchte, das finde ich sowas von beschissen *sorry* - wenn jemand sich nach einem Vergewaltigungsfall zum Kind entscheidet, den Vergewaltiger vielleicht kennt aber ihn nicht als Vater angeben will... ok das wäre für mich eine Sache die ich verstünde. Aber wenn ich den Typen kenn - nee sorry.

Davon abgesehen bescheißt die Frau das Jugendamt, denn die springen u.U. mit Unterhaltsvorschuss ein....

LG Sue

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Re: hatte überlegt

Antwort von Angel28 am 06.07.2005, 22:14 Uhr

Überlege die ganze Zeit wie ist das dann, wenn sie echt zum Amt muß?kann sie nicht verstehen....

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Re: Bestimmt nicht....

Antwort von Leena am 06.07.2005, 22:16 Uhr

In gewisser Weise wohl schon heftig, ja, und absolut auch nicht immer einfach, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass es so für uns "richtig" war...

Ansonsten konnte ich es mir zum Glück "leisten", den leiblichen Vater nicht anzugeben, ich habe nur etwa 4 Monate nach der Geburt nicht gearbeitet, und diesen Zeitraum konnte ich aus Ersparnissen überbrücken, danach habe ich wieder gearbeitet (Teilzeit 75%), während das Kind bei der Tagesmutter war. Klar, das Geld war in dieser Zeit arg knapp (und sonst war es auch nicht leicht :-/ ), nach Abzug der Fixkosten (Miete, Kfz, Versicherung) hatten wir damals noch 200 DM im Monat für Lebensmittel, Kleidung etc., aber es ging, und es hat meinem Kind sicher nicht geschadet, und nachdem es dann in den Kindergarten ging (sehr viel billiger als die Tagesmutter ;-) ) und ich wieder voll arbeiten konnte, hatten wir mit einem Schlag sehr viel mehr Geld - immerhin! :-) Mein Kind hat jedenfalls sicherlich nicht darunter leiden müssen, dass kein Unterhalt gezahlt wurde! Und ich hatte auch meinen "Stolz", wenn ich schon (dann gegen den Willen des werdenden Vaters) das Kind doch bekommen wollte, das ich dann selber finanziell dafür aufkomme, mit eigener Arbeit... Aber zum Glück habe ich auch einen Beruf, bei dem man zwar bestimmt nicht reich wird, aber von dem ich (samt Kind) leben kann!

Ich habe allerdings auch öfters zu hören bekommen, ich würde mein Kind schädigen, und es ginge ja nicht nur um den Unterhalt, der nicht eingefordert wurde, sondern auch um Erbansprüche etc. - allerdings lebt der KV (mittlerweile) von ALGII, genauso wie seine Eltern, also wüsste ich nicht, wo Erbansprüche herkommen sollten... Außerdem muss man es ja auch andersrum sehen - wenn das Kind erwachsen ist, müsste es ggfs. für ALGII o.ä. für den Vater aufkommen, obwohl es diesen nie gesehen hat, und auch - mangels Leistungsfähigkeit - nie Unterhalt bekommen hätte etc., und das hätte ich dem Kind gegenüber unfair gefunden. Allerdings gibt es ja auch Urteile, dass Kinder unter solchen Umständen später nicht unterhaltspflichtig gemacht werden dürften von den entsprechenden Ämtern - aber naja... Und wie gesagt - ich habe weder das Jugendamt noch sonst irgendwie "die Steuerzahler" "beschissen", weil ich weder Unterhaltsvorschuss noch sonst irgendeine Sozialleistung beansprucht habe, sondern von meiner eigenen Arbeit und meinem eigenen Geld gelebt habe! "Geschädigt" habe ich "nur" mein Kind, und auch das nur um die 72 Monate, die Unterhaltsvorschuss gezahlt worden wäre, wenn ich den Vater (der nicht leistungsfähig ist und - u.a. aus gesundheitlichen Gründen - auch auf nicht absehbare Zeit nicht leistungsfähig sein wird) angegeben hätte. Und das kann ich vor meinem Gewissen dem Kind gegenüber verantworten!

Was die "moralische Verpflichtung" meinem Kind gegenüber angeht - mein Kind weiß von mir, wer sein leiblicher Vater ist, ich erzähle ihm von ihm (positiv, es soll schließlich nicht schlecht über ihn denken und sich selbst irgendwo "abgewertet" fühlen!), zeige Bilder, halte Kontakt zu seiner Familie, damit es so zumindest einen Teil seiner biologischen Wurzeln kennen lernen kann etc. Aber da ist für mich nur das "Innenverhältnis" entscheidend, also das, was ich meinem Kind erzähle etc., nicht das, was irgendwo in einer Urkunde steht - oder eben nicht... (Ach ja - in der Geburtsurkunde steht übrigens NICHT "Vater unbekannt", da steht dazu schlicht gar nichts.)

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Re: Bestimmt nicht....

Antwort von MelliS am 07.07.2005, 9:27 Uhr

Ich finde der Vater hat ein recht darauf eingetragen zu werden. Ich werde selbst bald alleinerziehend sein aber wir wollen beide das er mit eingetragen wird weil das Kind ja später auch ein recht darauf hat zu wissen wer sein Vater ist. Aber das muss jeder selber wissen.

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