Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von britta + stacy am 16.07.2004, 19:39 Uhr

das sieht so aus.............

Hallo!

es wird erstmsl so sein das du 0,5 Kind auf deiner Lohnsteuerkarte hast und dein Ex auch........ somit Steuerklasse 2. Wenn er aber kein Unterhalt oder nur bis 75% des Kindesunterhalts zahlt, kannst du dir mit Nachweis dir beim Finanzamt das Ganze Kind auf der Lohnsteuerkarte schreiben lassen........ so bekommt er ne saftige Rückzahlung bzw. verliert den Kinderfreibetrag....................!
Das JA treibt nur Geld ein bzw. zahlt dir den UHV.

:-)

 
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