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Geschrieben von astrigi am 07.07.2005, 1:08 Uhr

den Vater nicht angeben?

hallo,
bin neu hier und schwer mit dem Thema beschäftigt, ob ich den Vater meines Kindes (bin kurz vor der Entbindung)angeben soll, oder nicht.
Ich habe hier einiges zum Thema gelesen, und bin immer wieder auf die "moralische Verpflichtung meinem Kind gegenüber" gest0ßen. Die meisten hier scheinen es für unvorstellbar und infam zu halten, den Vater nicht anzugeben. Warum eigentlich?
Wenn im Vorhinein abzusehen ist, daß ich mit dem kv wenn ich ihn angebe nichts als Ärger haben werde, er keinerlei Interesse an mir oder dem Kind hat und ich der Meinung bin, alleine für mein Kind sorgen zu können, warum sollte ich "verpflichtet" sein, ihn anzugeben? Ich meine, wenn ihm was dran läge, würde ich ihm sein Kind nicht vorenthalten, aber der Gute hat sich seit Weihnachten nicht gemeldet und das Letzte, was ich zu hören gekriegt habe waren Drohungen, die mich zur Abtreibung bewegen sollten. Warum sollte ich einem solchem Menschen hinterherrennen,und ihn zu seinem Vaterglück zwingen? Tue ich meinemm Kind damit einen Gefallen? Gerade angesichts all der Geschichten, die ich hier so lesen mußte von Vätern, die sich nicht kümmern, nicht zahlen, sich wie Sau benehmen, denen die Mütter hinterherrennen, damit sie ihr "Besuchsrecht" wahrnehmen, Kindern, die verstört aus den WE zurückkommen, Müttern, die allles auslöffeln dürfen, ewigen Streitereien, Anwälten etc.pp frag ich mich, ob ich einen moralische Pflicht habe, das meinem Kind und mir anzutun!! Oder ob mein Kind nicht doch auch ein Recht auf ein friedliches Leben und auf eine Mama hat, die nicht alle Nase lang total runter mit den Nerven ist, angesichts der Unglaublichkeiten, die sich der KV mal wieder erlaubt hat?! Ich glaube, daß ich meinem Kind alleine ein besseres Leben bieten kann, als wenn ich mich jahrelang mit dem KV rumstreite. Dann soll der Kleine ihn doch lieber aus ner neutralen Situation heraus kennenlernen, wenn er sich das später irgendwann wünscht. Ich werd mich dem nicht entgegenstellen. Aber was ich jetzt brauche ist Ruhe und Abstand, um für mein Kind da sein zu können, und was der Kleine braucht ist eine ausgeglichene Mama, glaub ich. Ist das so verwerflich??

Bin gespannt auf euer feedback, LG

 
15 Antworten:

Re: den Vater nicht angeben?

Antwort von eliaanina am 07.07.2005, 3:55 Uhr

Hallo Astrigi,
handele nach deinem Gefühl. Die Etiketten "verwerflich oder nicht-verwerflich" vergiss einfach.
Ich hatte dieselbe Situation. Werde in 5 Wochen entbinden. Weihnachten lag ich mit Blutungen alleine zu Hause, während er schon eine neue Freundin hatte und mich zur Abtreibung bewegen wollte.
Er ist jetzt doch "interessiert" und wir wollen uns gemeinsam kümmern. Er meldet sich allerdings nur einmal im Monat. Mich macht das sehr unruhig, vor allem die Auseinandersetzung mit seiner Neuen und ich schwanke immer zwischen dem Wunsch nach Kontakt und dem Gedanken, dass ich mich alleine wohler fühlen würde, hin und her. Dass ich auch jetzt wach bin, ist sicher ein Grund. Das tut dem Kind nicht gut.
Also: Ich habe den "weniger verwerflichen" Weg eingeschlagen was den Vater betrifft. Dafür aber keinen Kontakt zu meinen Eltern, weil mir das halt grad gut tut.
In der Schwangerschaft sollte Frau sich schützen.
Offene Fragen und Probleme sollte man später klären.

Ein gaaaanz lieber mitfühlender Gruß von

Eliaanina

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Re: ich sehe da verschiedene Aspekte

Antwort von Benedikte am 07.07.2005, 4:43 Uhr

das eine sind die Ansprüche des Kindes auf Unterhalt und Erbschaft und so.Ohne VAterschaft gibt es das nicht- und das steht dem Kind eben zu, auch dem unehelichen. Und wenn man für das Kind Sozialleistungen bezieht, ist man eh mitwirkungspflichtig. Sprich ohne den VAter anzugeben kriegst Du keinen Pfennig und oft ist man ja gerade als Alleinerziehende darauf angewiesen, wenn man nicht arbeiten will, wenn das Kind noch sehe klein ist. Das ist die praktische Seite.
Und dann ist es so, dass die eigene Abstammung ein ungeheuer wichtiges Thema für jeden menschen ist-gerade wenn Du das Kind völlig vom VAter weghältst, wird es ihn sicherlich idealisieren. Zumal der VAter später ja sehr glüvklich über das Kind sein kann und Du ja nicht ausschließen kannst, dass die VAter-Kind- Beziehung gut läuft. Von daher: ich würde es mir wirklich gut überlegen.

Benedikte

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Re: den Vater nicht angeben?

Antwort von Leena am 07.07.2005, 8:41 Uhr

Ich hatte ja etwas weiter unten im Thread von Angel28 zu dem Thema gepostet, und da habe ich ja auch geschrieben, dass ich mich damals dafür entschieden habe, den Vater nicht anzugeben (es hat übrigens auch nie jemand weiter nachgefragt, gerade mal zwei freundliche Briefe vom Jugendamt, in denen sie mir ihren Beistand angeboten haben, und ich habe gedankt - und das war's). Allerdings konnte ich es mir auch finanziell leisten - ich konnte relativ schnell wieder arbeiten und so einigermaßen genug für mich und das Kind verdienen, so dass ich keine Sozialleistungen, Sozialhilfe oder Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen musste - da wäre mit Sicherheit doch nachgefragt worden, bzw. mir wäre der nicht gezahlte Unterhalt als fiktives Einkommen angerechnet worden, weil ich ja bewusst auf die Geltendmachung dieser Ansprüche verzichtet habe...

Ich habe mich damals bewusst dafür entschieden, ihn nicht anzugeben, weil er es (u.a. wegen einer psychischen Erkrankung) nicht schafft, sein eigenes Leben "auf die Reihe zu bekommen", und ich mir Sorgen ums Kind gemacht habe. Außerdem war in der Schwangerschaft ein bisschen viel vorgefallen, u.a. wollte er (nachdem es ein gemeinsames Wunschkind war) plötzlich doch, dass ich abtreiben solle, weil er es nicht ertragen könne, dass es außer ihm noch einen wichtigen Menschen in meinem Leben gäbe etc., es kamen Drohungen etc., er würde dem Kind später etwas antun, und nachdem, was zwischen uns vorgefallen war, habe ich diese Drohungen ernst genommen - die Situation eskalierte arg... :-( Ich habe ihn aber über die Geburt informiert, und halte auch regelmäßig Kontakt zu seiner Familie, also wenn er je das Bedürfnis haben sollte, sein Kind kennen zu lernen, weiß er, wo er uns findet. Allerdings lehnt er es bisher nachhaltig ab, die Existenz des Kindes überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, und hat es in mittlerweile mehr als 6 Jahren auch nie gesehen... Aber ich denke auch, bei uns ist es ein relativ "extremer" Fall, und die Entscheidung, den Vater nicht anzugeben, ist sicher im Normalfall keine Patentlösung...

Was die von Benedikte angesprochenen Aspekte betrifft:

Finanziell habe ich mein Kind durch meine Entscheidung, den Vater nicht anzugeben, sicherlich um seinen Anspruch auf Unterhalt und Erbschaft gebracht. Allerdings lebt der Vater mittlerweile von ALGII, nach abgebrochener Ausbildung, massiven gesundheitlichen Problemen etc., und er könnte gar keinen Unterhalt zahlen - bliebe für das Kind also maximal 72 Monate Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt... Und Aussicht auf Erbschaft besteht, angesichts dieser Verhältnisse, auch nicht.

Zum Thema Abstammung - ich sehe es auch so, dass die eigene Abstammung ein ungeheuer wichtiges Thema für jeden Menschen ist, und jedes Kind sollte seine Wurzeln kennen lernen können. Aber das hat für mich nicht unbedingt etwas damit zu tun, wie die rechtlichen Verhältnisse aussehen, und ob der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Ich erzähle meinem Kind sehr wohl von seinem Vater, auch gerade möglichst viele Kleinigkeiten, zeige dem Kind die alte Schule des Vaters, die Wohnung und all solche Dinge, damit es sich irgendwo eine eigene Vorstellung machen kann, es besteht regelmäßig Kontakt zur Familie des Vaters, damit das Kind zumindest seine väterlichen Verwandten kennt und von ihnen auch vom Vater erzählt bekommen kann, ich zeige ihm immer wieder alle möglichen Fotos vom Vater etc.

Und wie gesagt - wenn der Vater je das Bedürfnis verspüren sollte, sein Kind kennen zu lernen, weiß er (über seine Familie), wo er uns findet, bzw. wenn das Kind ihn kennenlernen möchte (was es bisher noch nicht möchte, aber es spricht davon, ihn treffen zu wollen, wenn es erwachsen ist, und ist stolz auf schöne Fotos von ihm und so), sollte der Kontakt auch hergestellt werden können. Aber "hinterhertragen" werde ich ihm das Kind definitiv nicht, nach allem, was war bzw. ist... :-/

Ob ich "richtig" gehandelt habe, kann man jetzt natürlich noch nicht beurteilen, dafür ist das Kind natürlich noch viel zu jung, aber im Moment ist die Situation fürs Kind, glaube ich, in Ordnung. Mein jetziger Ehemann ist für mein Kind mittlerweile "der Papa" geworden, auch wenn es weiß, dass er nicht der leibliche Vater ist, und die beiden kommen gut miteinander aus, auch wenn nicht immer alles einfach ist, ganz bestimmt nicht! Aber ich glaube, ich tue mich mit manchen Dingen schwerer als mein Kind... wenn dann vom Kind Aussagen kommen wie "früher hatte ich keinen Vater, weil ich nie einen gesehen habe, aber jetzt habe ich einen!" oder wenn wir mal wieder ein neues Foto des Vaters geschickt bekommen haben und das Kind das Bild stolz herum zeigt "Schau mal Papa, auf dem Foto schaut mich mein Vater direkt an!", dann habe ich daran immer eine ganze Zeit zu knabbern... :-/ ...während mein Kind das Foto relativ schnell beiseite legt und es es nicht mehr interessiert... Wie gesagt, es ist oft genug absolut nicht einfach :-(, und ich bin mir auch bewusst, dass ich den Vater nicht irgendwie einfach aus unserem Leben "ausblenden" kann, auch wenn ich mir das für mich sicherlich wünschen würde...geht aber nicht!

So gesehen denke ich - im "Normalfall" ist es sicherlich wichtig und richtig, den Vater anzugeben, aber in "Extremfällen" finde ich, es kann durchaus auch besser sein, ihn unter solchen Umständen nicht anzugeben. Kommt natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalles an, und beispielsweise in meinem Fall habe ich es für mein Kind für besser gehalten, ihn eben nicht anzugeben - soviel zum Thema "moralische Verpflichtung dem Kind gegenüber"!

So, und jetzt ist mein Posting aber gräßlich lang geworden - sorry!

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weiß gar net was ich sagen soll...

Antwort von Suka73 am 07.07.2005, 9:34 Uhr

weil mir hier beim Lesen mancher "Argumente" echt der Kragen platzt!!!!

Da Du neu bist nochmal n kurzer Querschnitt durch meine AE-Leben: Freund, kurz zusammen, ungewollt/ungeplant schwanger, zuerst beide glücklich und fürs Kind entschieden, Freund hat sich abgesetzt aber Vaterschaft anerkannt, seitdem viermal bei uns auf Besuch gewesen das letzte Mal Juni 2004 seitdem Funkstille, Simon wird im September 2 Jahre alt, Unterhalt wird gezahlt.

Ich habe von Anfang an, auch wenn mein Ex gesagt hat er steht zum Kind und wird alles für Simon tun, gemerkt dass es ihm nicht ernst ist und er sich aus dem Staub machen wird. Gut, jetzt war die VS schon anerkannt aber selbst wenn Frank sie damals nicht anerkannt hätte - ich hätte ihn als Vater angegeben. Ich finde einfach, dass Ihr aus rein egoistischen Gründen handelt (bei meiner Vorrednerin wiederum sehe ich das anders)

Nur, weil man davon ausgeht "der kümmert sich ja eh nicht" oder weil er "gedroht" hat: HALLO???? Er bleibt TROTZDEM der Vater. Was für Argumente willst Du Deinem Kind später bringen? Stell Dir mal vor der Typ kümmert sich wirklich (kenne Eure Story nicht aber man hört ja so vieles, wo erst Desinteresse da war und 3 Jahre später steht der Kerl vor der Tür) - und steht nicht als Vater in der Geburtsurkunde. Was sagst Deinem Kind dann? Ach ja der Papa hat damals den Anschein gemacht er kümmert sich nicht und deshalb habe ich ihn nicht als Vater angegeben... Na Mahlzeit.

Egal wie es bei Frank und mir damals stand oder ausgegangen wäre, klar habe ich kurz drüber nachgedacht, aber hier gehts wie gesagt noch um ein paar andere Sachen. Wer sich das "leisten" kann mehrere Jahre ohne Kindesunterhalt vom Vater durchs Leben zu kommen (wie meine Vorrednerin) von mir aus - trotzdem, es ist für mich einfach ein... ein... mir fehlt das Wort... eine Selbstverständlichkeit den Mann, den ich mal so geliebt habe dass ich in der Lage und in der Bereitschaft war, mit ihm ein Kind zu zeugen und dieses anzunehmen, bitte auch als Vater angebe... Du kannst ja trotzdem auf den Unterhalt verzichten. Mußt ihn ja nicht einklagen. Jugendamt muß davon ja nix wissen und kannst denen ja sagen Ihr habt Euch untereinander geeinigt, dann lassen die Euch auch in Ruhe... Fände es in dem Fall dann nur Kacke, wenn man zum JA geht und die Hand aufhalten würde und Unterhaltsvorschuss beantragen würde, weil das JA in dem Moment ja nicht zuständig wäre DENN der Vater ist ja da und könnte belangt werden.

Das mit dem Erbanspruch sehe ich nicht so eng. Sollte Frank jemals sterben *g* weiß ich nichtmal ob wir davon erfahren... Angeblich ist seine Lebensversicherung auf Simon umgeschrieben, was ich aber erst glaube, wenn ich da was Schriftliches in Händen habe... und im Grunde ist mir das auch sowas von egal...

Wie Leena so schön geschrieben hat: Du kannst den Vater nicht einfach so "ausblenden" aus Eurem Leben... In meinen Augen hast Du später nur (finanzielle) Nachteile, ehrlich. Und immerhin gehts hier auch nicht um DEIN Geld sondern ums Geld Deines Kindes. Und um seinen "Stammbaum" Ich würde mir das echt nochmal überlegen.

LG Sue

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Re: den Vater nicht angeben?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 07.07.2005, 9:43 Uhr

Das sind doch zwei Paar Stiefel.

Zum einen ist da die rein rechtliche Seite.
Rechtlich hat es nur Vorteile für Dich und das Kind, wenn Du den Vater angibst. Du hast Unterhaltsanspruch, das Kind auch. Bei der heutigen Arbeitsmarktsituation bist Du schneller auf Hilfe angewiesen, als Dir lieb ist. Ich verdiene wirklich gut, aber wegen Fumis LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)mußte ich jetzt meine Stunden reduzieren. Die Differenz wird glücklicherweise vom UHV aufgefangen. Wenn ich keinen Anspruch auf UHV hätte, weil der Vater unbekannt wäre, hätte ich meine Stunden nicht reduzieren können, und Fumi hätte darunter gelitten. Und das Kind ist erbberechtigt. Auch wenn da im Moment nichts zu holen ist - vielleicht gewinnt er ja mal im Lotto *grins*. Das Kind ist nicht auf Dein "Wohlwollen" angewiesen, was seine Beziehung zum Vater angeht, weil es ein Dokument gibt und es später - wenn es 18 ist - z.B. Auskünfte über den Vater einholen kann, wenn der sich 18 Jahre nicht gemeldet hat. Steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde, ist das rechtlich sehr schwer durchzusetzen. Außerdem tust Du Deinem Ex eigentlich noch einen Gefallen, wenn Du ihn aus der Verantwortung streichst. Als Unterhaltsverpflichteter hat er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, gerade im Zuge von Hartz4 habe ich die Erfahrung gemacht, daß die Luft für arbeitsfaule Menschen, die dem Staat in der einen oder anderen Weise auf der Tasche liegen, ganz schön dünn geworden ist. Und dazu gehören auch die, die für jemand anders zahlen müßten und sich dem entziehen. Mein Ex ist zumindest gerade zu einem 1-Euro-Job verdonnert worden, als ich UHV beantragt habe. Ich kann mich einer gewissen Schadenfreude nicht erwehren, ich bin ja auch nur ein Mensch ;-).

Völlig unabhängig davon ist die moralische Seite. Ob Du dem Vater das Kind "hinterherträgst", ist alleine Deine Entscheidung, völlig unabhängig davon, ob der Vater in der Geburtsurkunde steht oder nicht. Meinst Du wirklich, es mindert Deine Enttäuschung oder Trauer, wenn auf irgendeinem Papier der Name Deines Ex nicht steht? Glaubst Du wirklich, Du bist weniger traurig und verletzt, wenn er mal wieder einen Termin nicht einhält, ohne abzusagen? Glaubst Du wirklich, Du kannst Deine Enttäuschung durch so ein Papier kompensieren? Und läuft das nicht irgendwie nur auf billige Rache hinaus?
Entweder Du entscheidest Dich dafür, ihn über sein Kind auf dem einen oder anderen Weg auf dem laufenden zu halten. Dann wirst Du unweigerlich emotionale Enttäuschungen erleben. Ob der Vater in der GU steht oder nicht ist dabei völlig irrelevant. Oder Du läßt den Vater links liegen und überläßt die Initiative allein ihm. Aber das kannst Du auch, wenn er in der Geburtsurkunde steht.

Du versuchst, emotionale Probleme mit rechtlichen Mitteln zu lösen. Mein Ex probiert das auch derzeit. Ich weiß, daß die Versuchung groß ist. Aber das geht aber schief. Trenne das (vielleicht hilft eine Liste), und denke nochmal darüber nach.

Liebe Grüße,
Elisabeth.

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Anerkennung

Antwort von Allly am 07.07.2005, 9:45 Uhr

Zwar hatte ich den Vater angegeben, weil er aber ewig zur Anerkennung der Vaterschaft gebraucht hat, stand er zuerst nicht in der Geburtsurkunde. Mir war das peinlich, denn ich hatte immer das Gefühl, dass wenn kein Name in der Geburtsurkunde steht, das kind nur ein halbes ist, bzw. ich den Anschein mache, ich wüsste gar nicht den Namen des Vaters.

Vater und Kind haben ein Recht auf den Namen in der Geburtsurkunde. Egal wie schrecklich der Vater ist (und der meines Kindes ins der König der Irren).

LG Ally.

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Re: Anerkennung

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 07.07.2005, 9:46 Uhr

Zitat:
"und der meines Kindes ins der König der Irren"

Nein, Ally, das ist doch schon meiner *grins*.

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@ Suka

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 07.07.2005, 9:55 Uhr

Hallo Sue,

nein, es war sehr schön bei Dir am Sonntag. Aber ich gehe hier leicht unter. Meine Kinder finden es langsam nicht mehr lustig, auf dem Boden zu campieren und nur Müsli oder Joghurt zu essen. Ich hoffe aber, daß bis zu WE die Küche zumindest zum größten Teil steht.

Ach so, die Kinder fliegen leider mit der Deutschen BA :-(.

Grüße an Simon,
Elisabeth.

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Re: den Vater nicht angeben?

Antwort von Angel28 am 07.07.2005, 10:36 Uhr

Also habe ich das jetzt richtig verstanden?Wenn man den Vater nicht angibt, gibt es z.B. vom Amt kein Geld und auch nicht vom JA?Aber wie leben denn dann einige die zu HAuse bleiben? Kapier das nicht- war für mich nie ein Diskussionspunkt auch wenn mich der KV dafür echt manchmal runter gemacht hat, aber ich denke ich muß doch nicht nur alleine einstecken(ich finde dazu im Vergleich wenn man zahlen muß eh einfacher- man hat seine Freiheiten, o.k. 200 Euro fehlen,aber sonst ist alles wie immer)Bei mir ist es so, das er fürs Kind zahlt und ich aus meinem 400 Euro Job geflogen bin, da meine Tochter auffällig geworden ist und das JA mir verboten hat erstmal zu arbeiten.Darf im September für 4 Stunden morgens wieder, was ich auch unbedingt möchte.Auf nen grünen Zweig komm ich damit trotzdem nicht...Deshalb war ich gestern bei dem Treffen schon irritiert.

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@Elisabeth

Antwort von Suka73 am 07.07.2005, 10:43 Uhr

ooooch schade, ich fliege ja mit Lufthansa. Das wärs ja gewesen, hättet Ihr wirklich Geld gespart. Naja vielleicht sehen wir uns ja am Flughafen? Wobei mir gerade einfällt die BA fliegt nicht von Terminal 2, oder? Dann sehen wir uns doch net.

Ich lade heute Abend mal die Bilder von der cam und lasse sie Dir zukommen...

LG Sue

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Re: den Vater nicht angeben?

Antwort von Sabri am 07.07.2005, 14:13 Uhr

Hallo!
Nein, ich finde, es gibt Gründe, ihn nicht anzugeben. Ich habe ihn angegeben, würde es aber nicht wieder tun, wenn ich vorher gewusst hätte, was passiert.
Gruß, Sabri

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Re: den Vater nicht angeben?

Antwort von Silvia3 am 07.07.2005, 17:19 Uhr

Hallo, gehöre absolut nicht in dieses Forum, habe den falschen Button gedrückt und bin hier gelandet, trotzdem erlaube ich mir mal, meinen Senf dazuzugeben.

Ein Aspekt ist doch auch, daß man eine Geburtsurkunde sein Leben lang immer mal wieder irgendwo vorzeigen muß. Ich würde es glaube ich als ziemlich peinlich empfinden, wenn in meiner Geburtsurkunde stände: Vater unbekannt. Das würde ich meinem Kind ersparen wollen, auch wenn der KV ein A---loch ist.

Viel Glück,
Silvia

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NEIN das stimmt so nicht

Antwort von puschell am 07.07.2005, 19:26 Uhr

auch wenn man den vater nicht angibt, bekommt man unterhaltsvorschuss und auch alle anderen leistungen der ämter !!!

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Re: NEIN das stimmt so nicht

Antwort von Leena am 07.07.2005, 22:41 Uhr

"auch wenn man den vater nicht angibt, bekommt man unterhaltsvorschuss und auch alle anderen leistungen der ämter !!! "

Na, nach meinen Erfahrungen stimmt diese Aussage nicht wirklich! Unterhaltsvorschuss bekommt man meines Wissens nur, wenn man glaubhaft versichern kann, nicht zu wissen, wer der Vater ist, aber nicht, wenn man sich schlicht weigert, konstruktiv bei der "Ermittlung" des Vaters "mitzuwirken". Und bei der Sozialhilfe (die es zu meiner Zeit noch gab) wäre mir der Unterhalt als fiktives Einkommen angerechnet worden, da ich schließlich bewusst auf die Möglichkeit, den Unterhalt beim Vater geltend zu machen, verzichtet habe (wegen "mangelnder Kooperation"). Da hätte ich schon bewusst Falschaussagen machen müssen, um Leistungen zu erhalten, und nicht nur "einfach nichts sagen". Und "bewusst lügen" oder "einfach schweigen" - das sind doch noch zwei sehr verschiedene paar Schuhe!!!

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@Leena, hoffe, habe hier irgendwas falsch verstanden...!!!

Antwort von romysma am 08.07.2005, 18:14 Uhr

ich hoffe, dass ich hier irgendwas falsch habe, der Unterhalt, den der KV gezahlt hat, oder wahlweise der Vorschuss vom Amt, wenn er mal nicht gezahlt hat, es war sehr unregelmäßig, wurde mir IMMER als fiktives einkommen angerechnet und damit hat sich die Sozialhilfe bzw. jetzt das ALG II vermindert. Habe den Vater angegeben. LG

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