Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sara31 am 28.11.2014, 23:39 Uhr

Die Begründung ist folgende:

Darüber würde ich mir keine Sorgen machen. Der Kindsvater wird nicht automatisch deine Tochter mitnehmen können. Da wird das Jugendamt erstmal genau prüfen und auch Deinen Willen mit berücksichtigen. Gerade, dass es ihn gar nicht kennt, bei Deiner Mutter einen Lebensmittelpunkt hat und Geschwister bestehen, werden die berücksichtigen....

 
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