Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gucci75 am 25.01.2014, 9:58 Uhr

Die Grundlage ist eigt. ganz einfach....

um zu berechnen, ob eine Famvers. möglich ist.

z.B. Nettoeinkommen Mann 2500€+Nettoeinkommen Frau 0+Unterhalt 272€=2772€÷3=924€ (UH-Bedarf pro Person).
924€÷2=462€(Hälfte des UH- Bedarfs).
Due UH-Zahlung des Vaters liegt unter dem hälftigen Bedarf des Kindes. Eine Famvers. müsste somit möglich sein.
Das KiG darf m. W. nach nicht als Einkommen angerechnet werden.

 
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