Geschrieben von RainerM am 18.05.2005, 11:26 Uhr |
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle und Selbstbeghaltsätze ab Juli 2005
... kann man hier nachlesen:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm
Der neue Selbstbehaltsatz (alte Bundesländer) für erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt 890€ (840€ alt) und nicht erwerbstätige 770€ (730€ alt)
Selbstbehalt gegenüber nicht verheirateter Mutter
Antwort von RainerM am 18.05.2005, 11:29 Uhr
Auch der Wert wurde neu festgesetzt und trägt dem aktuellen BGH-Urteil rechnung:
-Mutter ist nicht erwerbstätig, dann beträgt der Selbstbehalt des Vaters
935€
-Mutter hat einen Zuverdienst, dann beträgt der Selbstbehalt des Vaters
995€