Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 12.02.2013, 14:50 Uhr

doch, schon, aaaber...

hallo,

ich vermute stark, dass jedes jugendamt (wenn ich mich recht erinnere, lief in frankfurt damals sogar irgendwas ueber das schulamt, aber beschreien will ich das jetzt nicht...) da seine eigene verfahrensweise hat.

als es um einen zuschuss zum krippenbeitrag fuer meine kurze ging, hat man mich gefragt, welche belastungen (kreditraten und versicherungsbeitraege) bei mir bestuenden.
ich habe ja ein hohes einkommen, damals waren die kreditraten aber viel hoeher als heute (inzwischen umgeschuldet und raten reduziert), und so hoffte ich, deswegen eine beitragsermaessigung zu bekommen.
das wurde jedoch nicht anerkannt, weil ich nicht nachweisen konnte, WOFUER der kredit eigentlich gedacht war: damals war das bereits eine umschuldung und der urspruengliche kredit dadurch nicht mehr zu erkennen. anerkannt haetten sie z.b. einen kredit wg. wohnungseinrichtung. autokauf hat dagegen nicht interessiert. es wurden auch nicht alle versicherungen beruecksichtigt.

damit fiel ich dann ganz charmant bei deren bemessungskriterien hinten runter...

lg, martina.

 
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