Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von HellsinkiLove am 04.02.2012, 19:18 Uhr

eingliederungsvereinbarung

ja das man die unterschreiben muss weiss ich.
okay ich dachte du bist komplett vom amt weg.

also ich würde auf jeden fall zum sachbearbeiter gehen und nochmal mit ihm reden.

hier war es so, das diese EGV trotzdem noch unterschrieben werden muss und auch die eigenbemühungen weiterhin nachgewisen werden müssen..und zwar solange wie du vom amt weg bist.

du hast jetzt zwar einen job aber bist trotzdem noch auch hilfe angewiesen.und solang amt ergo öffentliches hand dich unterstützt must du zusehen das du komplett da wegkommst und dich alleine versorgen kannst.

das das im einzelfall nicht möglich ist oder man damit seinen kleinen job den man hat risikiert (und dann u.u. wieder komplett vom amt abhängig ist weil man z.b. ständig zu vorstellungsgesprächen dackeln muss),ist dem amt leider egal.ich finde diese reglungen auch sehr merkwürdig.

deswegen schau mal das du da nochmal hingehst und mit dem SB redest.einzelfallentscheidungen können u.u. anders aussehen.

 
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