Geschrieben von ursel66 am 29.05.2009, 10:08 Uhr |
Einschulungskosten.....
Hallo,
das JA wird den Vater anschreiben (Rechnungskopien muss ich einreichen) und er wird aufgefordert, sich zu beteiligen (da nur Mindestunterhalt bezahlt wird).
Die Betreuungskosten für die Schulbetreuung werden ebenfalls geltend gemacht und müssen nach der Sonderkostenverteilungsregel mitgetragen werden.
Ich bin mal gespannt, wie er darauf reagiert....
Im übrigen ist es vollkommen in Ordnung, dass das JA angeschrieben hat, denn sie vertreten beide Seiten
(weil der Vater ja explizit auf den Abzug hingewiesen wurde)
Ursel
Re: Einschulungskosten.....
Antwort von Shannonsmama am 29.05.2009, 10:10 Uhr
Wünsch Dir viel Glück.
Der wird mal Augen machen
Hats aber nicht anders verdient.
LG
Haftpflichtversicherung
?j
Neuer Mann, Familienversicherung, kinderfreibetrag geht das ???
So: da es für horrend anscheinend zu kompliziert ist.......
Sorry, ich muß Euch schon wieder.....
Verabschiede mich schonmal von euch.....
Ich bin sooooo sauer langsam........ Ab 2.6. wir hier UNBEFRISTET gestreikt.....
Bekam grad Post vom JA
Stern-TV gestern: Das Drama der Scheidungsväter?