Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 30.01.2004, 0:13 Uhr

Falsch!! :-)

DAs ist leider nicht richtig, auch wenn es auf dem ersten Blick unlogisch ist.

Spart sich eine Mutter vom Erziehungsgeld, das es in weiten Teilen der Bundesrepublik nur 2 Jahre gibt, jeden Monat einen Betrag an, damit sie auch im dritten Jahr etwas in der Hinterhand hat, so gilt das dann als Vermögen.

Beispiel: jeden Monat 100,- € auf die hohe Kante ergibt in 24 Monaten 2400,- €. Das wären für jeden Monat im dritten Jahr 200,- €, so wie in den ersten beiden Jahren auch. Bei einem Kind beträgt das Schutzvermögen aber nur 1533,- €, der rest von 867,- € ist zum Lebensunterhalt einzusetzen.

Ich weiß das so genau, weil ich es damals als Sachbearbeiter nicht angerechnet hätte. Da das aber noch nie dagewesen war, wollte ich von meiner Abteilungsleitung eigentlich nur das "Ok" abholen, kriegte stattdessen aber obige Sichtweise zu hören. Eine Rücksprache mit Kollegen ergab leider kein anderes Ergebnis.
Für mich hat man die verantwortungsvolle weitsicht dieser mutter bestraft, aber das zählt nicht! :-(

Sue, ich kann Dir da eigentlich nur raten, das Geld, sobald es eingegangen ist, bis auf den Schutzbetrag komplett abzuheben, es zuhause erstmal auf Eis zu legen und dem Amt, falls es fragt, dann zu sagen, daß Du Schulden bei Deinen Eltern oder Freunden getilgt hättest. ;-))

Rein rechtlich kann man dagegen nichts machen, wenn das Amt es anrechnet, da objektiv das Schutzvermögen überschritten ist.
DAs erziehungsgeld ist rein formell gesehen nur in dem Monat, für das es gezahlt wird, zweckgebunden. Einen Monat später wird es "normales" Geld.

Ich hoffe, Dir wenigstens Klarheit verschafft zu haben, auch wenn meine Antwort für Dich gewiß etwas unbefriedigend sein wird!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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