Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Helena83 am 28.06.2014, 22:53 Uhr

Ferienregelung

Willkommen in der Realität. Verpflichtet ist er nur für den Unterhalt, wobei die Gesetze hier so schlaff sind, dass er noch nicht mal muss, wenn er kann. Da musst du manchmal vors Gericht bis das Kind schon lange erwachsen ist, wenn es überhaupt irgendwann mal vom Gericht gelöst wird. So ist es leider.

 
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