Geschrieben von Franke am 18.06.2014, 13:26 Uhr |
Franke
Du kannst die Kontoauszüge vorlegen als Nachweis, dass kein Geld eingeht.
Von ihm wird hoffentlich auch die Vorlage der Kontoauszüge verlangt, falls er mal irgendwo angibt, Unterhalt zu zahlen.
Wegen der Wohnung wird man ihm nicht draufkommen, falls man nicht auf die Idee kommt, Dich zu fragen, ob Umgang stattfindet (für alle Fälle alles schön aufschreiben, inklusive Zu- und nachfolgender Absagen).
Bleibt die Frage: Leistungsfähig? Er arbeitet jetzt? Höhe des Einkommens? Gibt es besondere Belastungen, die vor Unterhalt kommen?
- Unterhalt gestundet, reicht das so? - shortie 18.06.14, 11:05
- Re: Unterhalt gestundet, reicht das so? - Franke 18.06.14, 11:36
- Franke - shortie 18.06.14, 12:20
- Re: Franke - Franke 18.06.14, 13:26
- Re: Franke - shortie 18.06.14, 14:25
- Re: Franke - Franke 18.06.14, 13:26
Allein mit 3Kinder und nun schwanger-wer noch?
Steht dem elternteil, bei dem die kinder NICHT leben, urlaub in den ferien zu?
Wie würdet ihr es machen ?
Mit 18 Schwanger und was nun...........
Wir trennen uns :(
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