Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Franke am 18.06.2014, 13:26 Uhr

Franke

Du kannst die Kontoauszüge vorlegen als Nachweis, dass kein Geld eingeht.

Von ihm wird hoffentlich auch die Vorlage der Kontoauszüge verlangt, falls er mal irgendwo angibt, Unterhalt zu zahlen.

Wegen der Wohnung wird man ihm nicht draufkommen, falls man nicht auf die Idee kommt, Dich zu fragen, ob Umgang stattfindet (für alle Fälle alles schön aufschreiben, inklusive Zu- und nachfolgender Absagen).

Bleibt die Frage: Leistungsfähig? Er arbeitet jetzt? Höhe des Einkommens? Gibt es besondere Belastungen, die vor Unterhalt kommen?

 
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