Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Thelmalouise am 24.02.2012, 8:57 Uhr

Für sie oder fürs Kind ?

Für sie : Keine Chance, geht nur bis das Kind 3 ist und er nach Kindesunterhalt noch mindestens 1050 netto ! über hat.

Fürs Kind : Immer, es ist seine Pflicht und Recht des Kindes.
So schnell wie möglich zum JA, Beistandschaft einrichten, Unterhaltsvorschuss beantragen, den Rest machen die.

Hat er die Vaterschaft anerkannt ?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.