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Geschrieben von Hasemann am 03.11.2008, 18:29 Uhr

Gemeinsamen Anwalt oder lieber getrennt?

Guten Abend Mädels,

nach fast einem Jahr Trennungsphase hat nun mein Ex angefragt, ob wir gemeinsam oder getrennt einen Anwalt nehmen wollen für die Scheidung. Wir haben kein gemeinsames Eigentum, die Möbel und die Autos haben wir bereits fair getrennt. Den Unterhalt für den Sohn zahlt er auch pünktlich und er will sich vom Jugendamt den Titel holen. Also spricht ja eigentlich nichts dagegen, gemeinsam einen Anwalt zu nehmen, oder?
Mir brennt nur die Frage auf der Zunge, ob mir evtl. ein kleiner Unterhalt zusteht, da unser Sohn entwicklungsverzögert ist und nachmittags Ergo sowie Logo benötigt und ich nur halbtags arbeiten kann. Darf mir da ein gemeinsamer Anwalt Rat geben? Meine Freundin hat mit der Scheidung sehr schlechte Erfahrungen, ihr Ex legt ihr nur Steine in den Weg. Dementsprechend will sie mich aufhetzen, einen eigenen Anwalt zu nehmen.
Wie ist eure Erfahrung?
LG Andrea
PS: die letzten 2 Monate war mein Ex sehr versöhnlich. Er hat auch ne neue Partnerin die unseren Kleinen mag und wir verstehen uns bei der Kinderübergabe am WE bestens.

 
2 Antworten:

Re: Gemeinsamen Anwalt oder lieber getrennt?

Antwort von +emfut+ am 03.11.2008, 19:13 Uhr

Also, einen "richtig echten" gemeinsamen Anwalt gibt es nicht.
Das, was man gemeinhin einen "gemeinsamen Anwalt" nennt, ist eigentlich ein Anwalt, der eine der beiden Parteien vertritt. Die andere Partei vertraut darauf, daß der Anwalt fair ist und sich nicht (übermäßig) parteiisch verhält.

Auch wenn der Schlittenfahrer mich prügelt: Ich persönlich würde immer darauf bestehen, daß der "gemeinsame" Anwalt die schwächere Partei vertritt. Deswegen: Wenn Du Dir den "gemeinsamen" Anwalt nimmst, kann er Dir ausrechnen, ob Dir u.U. auch Unterhalt zusteht. Dann kannst Du zumindest überlegen, ob Du diesen Anspruch erhebst oder nicht.

"Verkaufen" kannst Du diese "Maßnahme" an Deinen Ex mit dem Argument, daß Dir mit höherer Wahrscheinlichkeit Prozeßkostenhilfe zusteht als ihm. Dann zahlt Deinen Anwalt die PKH, er braucht keinen und kommt noch dazu billiger weg - zumindest was das Verfahren angeht.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Gemeinsamen Anwalt oder lieber getrennt?

Antwort von MonaM am 03.11.2008, 20:27 Uhr

wenn ihr euch über die wesentlichen dinge bereits geeinigt habt, wieso soll das mit dem rest nun nicht klappen? vielleicht, weil es nun ums geld geht? kannst du das nicht selbst ausrechnen, ob dir unterhalt zusteht? das kann man doch einfach selbst machen. ob der ex das dann akzeptiert, wäre allerdings eine andere frage.
bei uns war es so, dass ich eine anwältin hatte, er darauf verzichtete. allerdings muss ich sagen, dass mir die anwältin so einige sachen ermöglichen wollte, die ihm gegenüber doch etwas unfair gewesen wären, ich habe das abgelehnt. wir haben uns über alle belange selbst geeinigt und hätten theoretisch gar keinen anwalt gebraucht, geht natürlich nicht bei einer scheidung.
sicher keine leichte entscheidung für dich, aber sprich doch den unterhalt mal an, wenn du dich informiert hast. oder weißt du schon, dass er nicht zahlen wollte?

mona

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