Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karinundlukas am 11.06.2003, 14:05 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Geld...

Sorgerecht hast zuerst mal Du alleine und Du musst zustimmen fuer gemeinsames Sorgerecht. Er kann das nicht alleine machen.

Unterhalt fuer das Kind und auch fuer Dich (in den ersten drei Jahren hast Du Anspruch darauf) haengt von seinem Einkommen ab.

Umgangsrecht hat der KV egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht!

Wenn Du Dich nicht gut mit dem Kindsvater verstehst, wuerde ich keine gemeinsames Sorgerecht machen, denn es hat manchmal auch finanziell negative Auswirkungen die dann alleine schon sehr schwer zu loesen sind.

Ich habe z.B. gemeinsames Sorgerecht fuer meine 8 Monat alten Sohn (wir wohne nicht zusammen und der KV zahlt monatlich 760 Euro Unterhalt fuer mich und das Kind) und davon zahle ich dann ab Sep. ca. 400 Euro (Hoechstsatz!) fuer den Kinderkrippenplatz, da SEIN Bruttoeinkommen herangezogen wird.
Ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden!

Ich habe meinen Teilzeitjob nach der Geburt aufgegeben und studiere jetzt nur noch, d.h. kein Einkommen (auch kein Bafoeg oder so).

In Muenchen dann noch mit 800 Euro (360 verbleibender Unterhalt + KG und EG) zu leben bei diesen Mietpreisen ist schon eine Kunst fuer sich.

Dass der KV aber mehr Steuern zahlt als jemand der verheiratet ist und somit weniger zur Verfuegung hat wird rechtlich nicht beruecksichtigt. Auch nicht das zwei Wohnung bezahlt werden muessen. Dafuer kann er nix und ich nix, aber klarkommen muessen wir trotzdem!

Deshalb nur gemeinsames Sorgerecht
zustimmen wenn man zumindestens
miteinander reden kann.

Tschuess
Karin

 
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