Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 14.02.2004, 9:42 Uhr

Halt Stop!!!!!!!

Hi Steffi,

ich habe von Unterhalt zwar nicht so die große Ahnung. Aber eine gute Bekannte von mir, die in unserem Sozialamt immer den Unterhalt berechnet, meinte mal zu mir, daß der Unterhalt, den das Sozialamt nach Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausrechnet, meistens ungünstiger ist als der nach BGB. Nur darf das Sozialamt nur nach BSHG berechnen.
Deshalb sind die Sozialämter immer froh, wenn ein Anwalt des berechtigten mit im Spiel ist, weil da meist mehr bei rauskommt. DAs wieder erfreut den Stadtkämmerer, weil er dann nicht soviel Sozialhilfe zahlen muß.
Für Dich bedeutet es aber, daß u.U. auch für Dich mehr bei herausspringt.

Zurückziehen kannst Du das Ganze sicherlich, ich würde das aber in diesem Fall vorher mit dem Jugendamt (UHV) abklären. Aber warum eigentlich zurückziehen? Was ist, wenn er auf einmal doch wieder aussteigt? Dann darfst Du alles wieder anleiern. Du hast es ja gestartet, weil er auf alle "netten" Versuche nicht eingegangen ist, und jetzt, wo's Ernst wird bekommt er kalte Füße???

Das würde ich mir genau überlegen. :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

P.S. Bist Du überhaupt noch im Chat? Oder verpassen wir uns irgendwie immer? :-)

 
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