Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 07.05.2012, 20:23 Uhr

Hier auch nochmal, hier bin ich zu Hause :-)

Hallo,
ich würde einfach einen Antrag stellen! Da muss ja dann eine Begründung oder so drinstehen...... Viele Leistungen erhält man erst nach Antragstellung.
Aber vielleicht habt ihr Glück?
Erst mal so probieren?!: Wir bitten um Änderung der Berechnung des Kindergeldes, und bitten um Berücksichtigung des Zählkinderprinzipes seit unserer Hochzeit am .......
Ich drück euch die Daumen.
LG

 
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