Geschrieben von ursel66 am 07.05.2012, 20:23 Uhr |
Hier auch nochmal, hier bin ich zu Hause :-)
Hallo,
ich würde einfach einen Antrag stellen! Da muss ja dann eine Begründung oder so drinstehen...... Viele Leistungen erhält man erst nach Antragstellung.
Aber vielleicht habt ihr Glück?
Erst mal so probieren?!: Wir bitten um Änderung der Berechnung des Kindergeldes, und bitten um Berücksichtigung des Zählkinderprinzipes seit unserer Hochzeit am .......
Ich drück euch die Daumen.
LG
- Hier auch nochmal, hier bin ich zu Hause :-) - LoveMum 06.05.12, 20:36
- Re: Hier auch nochmal, hier bin ich zu Hause :-) - ursel66 07.05.12, 20:23
- Re: Hier auch nochmal, hier bin ich zu Hause :-) - LoveMum 07.05.12, 21:47
- Re: Hier auch nochmal, hier bin ich zu Hause :-) - ursel66 07.05.12, 20:23
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Kann man den leiblichen vater eines kindes nachträglich bei den ämtern benennen?
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