Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 29.01.2013, 12:02 Uhr

Hiobsbotschaften übermitteln

Eine eher rhetorische Frage:
Wenn es Hiobsbotschaften an die Kinder zu übermitteln gilt, die aus dem Umfeld des KV kommen: Wer sollte die den Kindern mitteilen?

Wenn es um Bonbons und Ausflüge geht, schafft der KV es immer, den Kindern das direkt mitzuteilen, bevor ich davon erfahre.
Wobei die Ausflüge relevant sind.

Die Hiobsbotschaft ist für mich nicht wichtig, ich habe auch nichts damit zu tun. Für die Kinder hat sie periphere Bedeutung. (Ein Angehöriger aus der KV Familie ist gestorben.)
Mir missfällt, dass die Kinder erst sehr spät davon erfahren werden. Der KV hat mich mit einem Halbsatz in Kenntnis gesetzt.

Die Relevanz des ganzen: Er ist auf unbestimmte Zeit nicht erreichbar und will die Kinder nicht sehen.
Mein Gewissenskonflikt: Ich weiß warum, aber ich sehe mich nicht (mehr) in der Pflicht, den Kindern schon wieder zu erklären, warum er nicht greifbar ist.

 
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