Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tinai am 27.09.2004, 11:02 Uhr

Hmhmmm

Hallo Annika,

das was Dir und Deinem Sohn passiert ist, ist das allerletzte und ich kann Deine Wut und die Enttäuschung gut verstehen.

Aber lass Dich nicht dazu hinreißen, Euer gemeinsames Kind als Druckmittel einzusetzen. Nicht nur der Vater hat Anspruch darauf, Deinen Sohn zu sehen, sondern Dein Sohn hat Anspruch darauf, seinen Vater zu sehen.

Klar sollst Du ihm das Kind nicht hinterher tragen und an Deiner STelle würde ich mich auch auf gar nichts mehr einlassen. Wenn er das Kind nicht sehen will, ist das das eine, wenn aber eines Tages Dein Kind Dir den Vorwurf machst, das Du es verhindert hast, kannst Du das nie wieder gutmachen.

Kurzum: Sollte er sich wieder melden, so soll er zu Dir kommen und Euren Sohn nur in Deinem Beisein sehen (nimm eine Person Deines Vertrauens dazu). An ein Mitnehmen oder alleiniges Sehen würde ich wohl nur denken, wenn viel Wasser über die Mühlen gelaufen ist und vielleicht Vertrauen aufgebaut ist.

Ob er überhaupt Interesse hat, siehst Du ja daran, wie er bisher zu seinen anderen drei Kindern stand.

Kopf hoch, da wird noch viel schmutzige Wäsche gewaschen.

Gruß Tina

 
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